ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Praxisfragen zum neuen Tarifeinheitsgesetz

Dr. Stephan Vielmeier

16.07.2015 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

vielmeierAm 22.05.2015 ist nach langer politischer Diskussion und unter lautstarker verfassungsrechtlicher Kritik das Gesetz zur Tarifeinheit beschlossen worden. Gegenstand ist die Auflösung der Kollision von Tarifverträgen konkurrierender Gewerkschaften im Betrieb. Künftig soll im Überschneidungsbereich lediglich der Tarifvertrag der Mehrheitsgesellschaft zur Anwendung gelangen. Das Gesetz wirft für den Praktiker zahlreiche Fragestellungen auf, insbesondere zur Bemessung oder zur Gestaltung des Betriebs oder auch zur Mehrheitsfeststellung. Daneben bedürfen die Rechte der Minderheitengewerkschaft gerade unter prozessualen Gesichtspunkten einer besonderen Betrachtung.

Gliederung

I.) Tarifeinheit – gab es das nicht alles schon?

II.) Praktische Umsetzung der Tarifeinheit im Betrieb

  1. Tarifrechtlicher Betriebsbegriff als Angelpunkt der Tarifeinheit
  2. Mehrheitsfeststellung und ihre Grenzen
  3. Verdrängung des Minderheitentarifvertrags und Vorrang autonomer Konfliktlösung
  4. Wirkung und Grenzen der Verdrängung

III.) Gestaltungsmöglichkeiten durch abweichende Betriebsstrukturen

IV.) Schutz der Minderheitengewerkschaft

  1. Bekanntgabepflicht des Arbeitgebers § 4a Abs. 5 Satz 1 TVG
  2. Anhörungsrecht § 4a Abs. 5 Satz 2 TVG
  3. Nachzeichnungsanspruch § 4a Abs. 4 TVG

V.) Prozessuales

Lebenslauf

Dr. Stephan Vielmeier ist als Rechtsanwalt seit 2013 bei der Noerr LLP tätig. Er berät umfassend mittelständische und börsennotierte Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Dienstvertragsrecht der Geschäftsführer sowie das kollektive Arbeitsrecht. Dr. Stephan Vielmeier hält regelmäßig Vorträge zum Individual- und Kollektivarbeitsrecht, jüngst beispielweise zu Risiken des neuen Mindestlohngesetzes für Geschäftsleiter. Dr. Stephan Vielmeier publiziert daneben umfassend in Fachzeitschriften zu Themen aus seinen Tätigkeitsschwerpunkten, etwa zur Berücksichtigung des Geschäftsführers bei Massenentlassungen.

Vor seiner Tätigkeit bei der Noerr LLP studierte Dr. Stephan Vielmeier Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München. Im Anschluss war er drei Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZAAR (Lehrstuhl Prof. Dr. Volker Rieble) tätig. In diesem Zusammenhang verfasste er auch seine Dissertation zum Thema „Tarifzensur“. Auslandserfahrung sammelte er unter anderem bei einer Station in der Rechtsabteilung eines international führenden Technologieunternehmens in Shanghai (China).


Servicebereich