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Der Einsatz psychologischer Testverfahren bei der Personalauswahl

Dr. Anne Christin Wietfeld

26.11.2015 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

wietfeldIn Zeiten des Fachkräftemangels wird eine sorgfältige Personalauswahl zunehmend wichtiger, um Fehlentscheidungen bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorzubeugen. Der Vortrag stellt die Möglichkeiten vor, die der Einsatz psychologischer Testverfahren im Rahmen der Personalauswahl eröffnet. Die Anwendung solcher Verfahren ist aufgrund der unklaren Rechtslage nicht ohne Risiko. Die Unklarheiten ergeben sich aus dem Zusammenspiel verschiedener betroffener Rechtsbereiche, fehlender einschlägiger Recht-sprechung und nicht zuletzt aus neueren Erkenntnissen aus der Psychologie. Der Vortrag beleuchtet die rechtlichen Grenzen, die beim Einsatz psychologischer Testverfahren zu berücksichtigen sind. Der Fokus liegt dabei unter anderem auf einem Aspekt, der bislang in der rechtlichen Diskussion noch wenig Beachtung gefunden hat – die Gefahr einer Benachteiligung im Sinne des AGG durch den Einsatz psychologischer Testverfahren.

Gliederung

I. Der Einsatz psychologischer Testverfahren in der Praxis

II. Chancen des Einsatzes

  1. Messung allgemeiner kognitiver Fähigkeiten
  2. Persönlichkeitstests
  3. Kombination verschiedener Auswahlinstrumente

III. Rechtliche Rahmenbedingungen

  1. Allgemeine Grundsätze
  2. Diskriminierungsrechtliche Besonderheiten

IV. Zusammenfassung

Lebenslauf

Dr. Anne Christin Wietfeld studierte bis Oktober 2007 Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Im Anschluss hieran war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeit und Sozialen Schutz an der Universität Bielefeld tätig und wurde dort 2010 mit einer arbeitskampfrechtlichen Arbeit mit dem Titel „Die rechtliche Stellung von Arbeitnehmeraußenseitern im Spartenarbeitskampf“ promoviert. Die Arbeit wurde mit dem Dissertationspreis der Westfälisch Lippischen Universitätsgesellschaft ausgezeichnet. Im März 2012 legte sie beim Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf ihre zweite juristische Staatsprüfung ab. Seitdem ist Dr. Wietfeld als Akademische Rätin auf Zeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre von Frau Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou tätig und arbeitet an einer Habilitationsschrift zu einem zivilrechtlichen Thema.
Ihre Forschungsschwerpunkte auf dem Gebiet des Arbeitsrechts liegen im Arbeitskampfrecht, im Recht des Betriebsübergangs und der Vertragsanbahnung.


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