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Aktuelle Fragen der Leiharbeit

Privatdozent Dr. Bernhard Ulrici

17.03.2016 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

ulriciDer Gesetzgeber will die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion orientieren, Missbrauch verhindern und die Stellung der Leiharbeitnehmer stärken. Zudem will er einen von ihm erkannten Missbrauch von Werk- und Dienstverträgen im Grenzbereich zur Arbeitnehmerüberlassung bekämpfen. Dieses Vorhaben soll ausgehend von aktuellen Entscheidungen und wissenschaftlichen Stellungnahmen zum status quo vorgestellt, bewertet und im Anschluss diskutiert werden.

Gliederung

  1. Einführung
  2. Begriff der Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung und Folgen
  3. Equal-pay und equal-treatment
  4. Leiharbeit und Arbeitskampf
  5. Leiharbeit und Mitbestimmung
  6. Schluss

Lebenslauf

  • Erstes Staatsexamen 1999 (sehr gut)
  • Zweites Staatsexamen 2002 (sehr gut)
  • Protomotion 2008 (Vermögensrechtliche Grundfragen des Arbeitnehmerurheberrechts)
  • Habilitation 2014 (Unterlassungsanspruch und Unterlassungsrechtsverhältnis)
  • Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht
  • ausgewählte Publikationen: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, NOMOS-Kommentar Gesamtes Arbeitsrecht (AÜG, Teile des ArbnErfG, §§ 98,99 ArbGG; wissenschaftliche Reaktion des Gesamtwerkes); Däubler/Hjort/Schubert/Wolmerath, Hk-ArbR (§§ 305-310 BGB und Arbeitnehmerurheberrecht); Boemke/Kursawe, Arbeitnehmererfindungsgesetz (§§ 18,19, 27); Beck’scherOnlineGroßkommentar BGB (§§ 336-345 und §§ 372-386); Boemke/Ulrici, Lehrbuch BGB Allgemeiner Teil; Münchener Kommentar zur ZPO (§ 278a, Anhang MediationsG, Anhang VSBG, EG-MahnVO); Beck’scherOnlineKommentar ZPO (§§ 704-721, §§ 724-765a, §§ 1110, 1111); Münchener Kommentar zum FamFG (§§ 23-48, MediationsG)

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