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AGB-Kontrolle und gesetzlich angeordnete geltungserhaltende Reduktion

Professor Dr. Sudabeh Kamanabrou

07.12.2017 um 18:30 Uhr

Inhaltsangabe

Im AGB-Recht gilt nach herrschender Auffassung das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion. Einige gesetzliche Regelungen sehen demgegenüber ausdrücklich eine geltungserhaltende Reduktion vor. Frau Professor Dr. Kamanabrou untersucht in ihrem Vortrag die Kollision des AGB-rechtlichen Verbots der geltungserhaltenden Reduktion mit gesetzlichen Regelungen, die eine geltungserhaltende Reduktion ausdrücklich anordnen. Sie zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Diskussion auf und erörtert für formularvertragliche Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbote und Ausschlussfristen, ob sich bei zu weit gefassten Klauseln die gesetzliche Anordnung der geltungserhaltenden Reduktion durchsetzt.

Gliederung

AGB-Kontrolle und gesetzlich angeordnete geltungserhaltende Reduktion
I. Einführung
II. Vertragsstrafenklauseln
III. Wettbewerbsverbote
IV. Ausschlussfristen, die den Mindestlohn erfassen
V. Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Diskussion
VI. Eröffnung der AGB-Inhaltskontrolle für Wettbewerbsverbote
VII. Einschränkende Auslegung von Ausschlussfristen
VIII. Vorrang gesetzlicher Regelungen zur geltungserhaltenden Reduktion vor dem AGB-Recht
1. Spezialität
a) Spezialität der Rechtsfolge
b) Spezielle Regelung der Inhaltskontrolle
c) Konflikt mit dem Transparenzgebot
d) Gesetzliche Anknüpfung
2. Weitere Argumente für das Zurücktreten der §§ 307 ff. BGB
a) Besserer Arbeitnehmerschutz bei Unverbindlichkeit
b) Geltungserhaltende Reduktion und Sittenwidrigkeit
IX. Ergebnisse

Lebenslauf

Professor Dr. Sudabeh Kamanabrou ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Methodenlehre an der Universität Bielefeld und Mitdirektorin des Instituts für Arbeit und sozialen Schutz der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.
Sie studierte Rechtswissenschaften an der WWU Münster und der Ruhr-Universität Bochum. Das Studium schloss sie 1994 mit dem Ersten Staatsexamen ab. 1997 wurde sie promoviert mit dem Thema „Die Auslegung und Fortbildung des normativen Teils von Tarifverträgen“. Das Zweite Staatexamen legte sie 1998 ab. Im Jahr 2003 habilitierte sie sich an der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Thema „Vertragliche Anpassungsklauseln“. Nach ihrer Berufung zur Professorin an der Ruhr-Universität Bochum im April 2004 wechselte sie zum WS 2004/05 an die Universität Bielefeld. Weitere Rufe an die Universitäten Bochum, Marburg und Osnabrück lehnte sie ab.


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