Das Recht der Massenentlassung – eine Bestandsaufnahme
Professor Dr. Steffen Klumpp
30.03.2017
Inhaltsangabe
Mehrere jüngere Judikate von EuGH und BAG haben das Recht der Massenentlassung zum Gegenstand. Dass diese Entscheidungen zur abschließenden rechtssicheren Klärung der bereits zuvor bestehenden grundsätzlichen Fragen nach den Erfordernissen der §§ 17 ff. KSchG beigetragen hätten, liegt jedenfalls nicht auf der Hand. Eine Analyse der neueren Rechtsprechung tut freilich dennoch not – gerade im Hinblick auf die Voraussetzungen von Anzeige- und Konsultationsverfahren, ihre Verknüpfung mit betriebsverfassungsrechtlichen Folgefragen und die Rechtsfolgen bei einem Verfahrensverstoß. Der Vortrag will sich an eine solche Analyse wagen.
Gliederung
I. Problemanalyse
II. Anwendungsbereich der §§ 17 ff.
III. Verfahrensfragen
- Das Anzeige- und das Konsultationsverfahren
- Eigenständigkeit und Verknüpfungen
V. Rechtsfolgefragen
VI. Fazit
Lebenslauf
1993-1998
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim
1998
Erstes Juristisches Staatsexamen, Baden-Württemberg
1998-2001
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Volker Rieble
2001
Promotion
2001-2003
Referendariat
2003
Zweites Juristisches Staatsexamen, Baden-Württemberg
2003-2005
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der LMU (ZAAR), Prof. Dr. Volker Rieble
2006-2007
Habilitationsstipendiat am ZAAR
2007
Habilitation, Venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht
2007-2009
Lehrstuhlvertretungen an der Universität Passau und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Seit 2009
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Forschungsschwerpunkte sind im Bürgerlichen Recht etwa das Recht der Geschäftsfähigkeit und die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie im Arbeitsrecht insbesondere das kirchliche Arbeitsrecht und das Tarifrecht