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Das Recht der Massenentlassung – eine Bestandsaufnahme

Professor Dr. Steffen Klumpp

30.03.2017

Inhaltsangabe

klumppMehrere jüngere Judikate von EuGH und BAG haben das Recht der Massenentlassung zum Gegenstand. Dass diese Entscheidungen zur abschließenden rechtssicheren Klärung der bereits zuvor bestehenden grundsätzlichen Fragen nach den Erfordernissen der §§ 17 ff. KSchG beigetragen hätten, liegt jedenfalls nicht auf der Hand. Eine Analyse der neueren Rechtsprechung tut freilich dennoch not – gerade im Hinblick auf die Voraussetzungen von Anzeige- und Konsultationsverfahren, ihre Verknüpfung mit betriebsverfassungsrechtlichen Folgefragen und die Rechtsfolgen bei einem Verfahrensverstoß. Der Vortrag will sich an eine solche Analyse wagen.

Gliederung

I. Problemanalyse
II. Anwendungsbereich der §§ 17 ff.
III. Verfahrensfragen
- Das Anzeige- und das Konsultationsverfahren
- Eigenständigkeit und Verknüpfungen
V. Rechtsfolgefragen
VI. Fazit

Lebenslauf

1993-1998
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim

1998
Erstes Juristisches Staatsexamen, Baden-Württemberg

1998-2001
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Mannheim bei Prof. Dr. Volker Rieble

2001
Promotion

2001-2003
Referendariat

2003
Zweites Juristisches Staatsexamen, Baden-Württemberg

2003-2005
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht an der LMU (ZAAR), Prof. Dr. Volker Rieble

2006-2007
Habilitationsstipendiat am ZAAR

2007
Habilitation, Venia legendi für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sozialrecht

2007-2009
Lehrstuhlvertretungen an der Universität Passau und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Seit 2009
Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg; Forschungsschwerpunkte sind im Bürgerlichen Recht etwa das Recht der Geschäftsfähigkeit und die Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis sowie im Arbeitsrecht insbesondere das kirchliche Arbeitsrecht und das Tarifrecht


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