ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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Krankheit im Arbeitsrecht

Professor Dr. Oliver Ricken

14.09.2017

Inhaltsangabe

rickenDie Erkrankung ist sicherlich der wichtigste Fall einer in der Person des Arbeitnehmers eintretenden Arbeitsverhinderung. Das Arbeitsrecht reagiert auf solche krankheitsbedingten Störungen des Austauschverhältnisses ambivalent. Einerseits regelt es den Entgeltfortzahlungsanspruch, andererseits kann aber auch die Krankheit und insbesondere ihre Auswirkungen einen Kündigungsgrund darstellen. Auf der Basis aktueller Entscheidungen soll der Vortrag diese beiden Aspekte beleuchten. Hier geht es einmal um den Krankheitsbegriff und das Problem, inwieweit die Herbeiführung von Krankheit den Entgeltfortzahlungsanspruch beeinflussen kann. Neuere Entscheidungen des BAG zur Arbeitsunfähigkeit infolge Alkoholabhängigkeit oder künstlicher Befruchtungsmaßnahmen geben Anlass, diesen Problemkreis kritisch zu beleuchten. Darüber hinaus stellt sich die Frage, welche Anforderungen an eine negative Gesundheitsprognose zu stellen sind und bis zu welchem Grad ein Arbeitgeber krankheitsbedingte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers hinzunehmen hat. Damit ist dann die Frage angesprochen, wann krankheitsbedingte Leistungsstörungen ein Maß erreichen, ab dem die Rechtsordnung das Aufrechterhalten von Arbeitsverhältnissen nicht mehr für zumutbar hält.

Lebenslauf

1994 Promotion an der WWU Münster, 1995 – 1997 angestellter Rechtsanwalt, 1997 – 2003 wiss. Assistent am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2004 Habilitation, 2005 Lehrstuhlvertretung an der Ruhr-Universität Bochum, 2006 – 2010 Universitätsprofessor an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2010 Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Bielefeld, Direktor des Instituts für Arbeit und sozialen Schutz.


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