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Verfallklauseln bei variabler Vergütung

Rechtsanwalt Dr. Felix Halfmeier, Staudacher Annuß Arbeitsrecht. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

20.09.2018 um 19:30 Uhr

Inhalt

halfmeierDas Bundesarbeitsgericht setzt Verfallklauseln bei variabler Vergütung enge Grenzen. Nur wenn mit der Vergütungskomponente ausschließlich die Betriebstreue belohnt, nicht aber (auch) geleistete Arbeit abgegolten wird, soll ein Verfall der variablen Vergütungskomponente bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis möglich sein. Der Vortrag möchte die vom BAG postulierte Interessenlage der Arbeitsvertragsparteien bei der Vereinbarung von Verfallklauseln hinterfragen. Dabei soll insbesondere die Rechtsprechung des BAG zur Zulässigkeit von Verfallklauseln bei aktienkursorientierter variabler Vergütung betrachtet werden, um zu klären, inwieweit sich die insoweit aufgestellten Grundsätze auch auf andere Formen variabler Vergütung übertragen lassen.

Lebenslauf

  • Seit 2018: Rechtsanwalt, Staudacher Annuß Arbeitsrecht., München
  • 2016-2018: Rechtsanwalt, Linklaters LLP, München
  • 2014: Promotion durch die Ludwig-Maximilians-Universität München
  • 2012-2015: Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand von Professor Dr. Abbo Junker am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR), München
  • Studium der Rechtswissenschaften in München

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