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Diskriminierungsschutz für kirchliche Arbeitsverhältnisse – Neue Vorgaben aus Luxemburg

Professor Dr. Christof Kerwer

12.07.2018 um 18:30 Uhr

Inhalt

kerwerAm 17. April 2018 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache Egenberger entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht verbindlich selbst bestimmen können, ob eine bestimmte Religionszugehörigkeit zum Einstellungserfordernis erhoben werden darf, sondern dass eine solche Anforderung Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein muss. Der EuGH setzt sich dadurch in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BVerfG, das den Kirchen eine große Freiheit bei der Personalauswahl zugesteht und die Prüfungskompetenz der staatlichen Gerichte weit zurücknimmt. Der Vortrag stellt das Urteil des EuGH vor und analysiert dessen Auswirkungen auf die Rechtspraxis in Deutschland. Insbesondere wirft er die Frage auf, wie die Vorgaben des EuGH umgesetzt werden können, ohne das verfassungsrechtlich garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen über Gebühr einzuschränken. Ferner versucht er zu zeigen, inwieweit der EuGH seine Rechtsprechung zur Wirkung primärrechtskonkretisierender Richtlinien weiter vorantreibt. Schließlich soll noch ein kurzer Ausblick auf die zu erwartende Entscheidung des Gerichtshofs im sog. Chefarzt-Fall gegeben werden.

Gliederung

  • Einleitung
  • Das kirchliche Arbeitsrecht auf dem Prüfstand des Unionsrechts
  • Sachverhalt und Verfahrensablauf - Ein "Aufstand" des BAG gegen das BVerfG
  • Rechtliche Problematik - Divergenz von Gleichbehandlungsrichtlinie und AGG
  • Dogmatische Ansatzpunkte zur Rettung einer umfassenden kirchlichen Autonomie
  • Die zentrale Forderung des EuGH nach einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle
  • Die Rechtfertigungskriterien der Richtlinie und ihre Umsetzung in der Praxis
  • Neue Aussagen des EuGH zur Wirkung primärrechtskonkretisierender Richtlinien
  • Verteidigung der kirchlichen Selbstbestimmung durch Einschreiten des BVerfG?
  • Die Kontrolle arbeitsrechtlicher Loyalitätsanforderungen als nächster Schritt?

Lebenslauf

  • 1964 in Saarlouis geboren
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes
  • 1. Juristisches Staatsexamen 1990, 2. Juristisches Staatsexamen 1992, beide in Saarbrücken
  • 1995 Promotion an der Universität des Saarlandes zum Thema „Die Erfüllung in der Zwangsvollstreckung“
  • 2003 Habilitation an der Universität des Saarlandes zum Thema "Das europäische Gemeinschaftsrecht und die Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte“
  • Erteilung der Lehrbefugnis für die Fächer Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Arbeitsrecht und Europarecht
  • 2003-2004 Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Köln und Bielefeld
  • 2004-2005 Inhaber der Professur für Privatrecht, Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht an der Universität der Bundeswehr Hamburg
  • seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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