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Digitalisierung der Arbeitswelt – Arbeits- und sozialrechtliche Fragen

Professor Dr. Raimund Waltermann (Universität Bonn)

28.06.2018 um 18:30 Uhr

Inhalt

Digitale Arbeitsformen nehmen zu. Das verändert nicht nur die Gestalt der Arbeit im Betrieb. Die Entwicklung eröffnet auch die räumliche Ablösung der Arbeit vom Betrieb, weil digitale Tätigkeiten an jedem Ort der Welt und zu jeder Zeit möglich sind. Damit verändern sich wesentliche Grundbedingungen, auf denen das Arbeitsrecht und die sozialrechtliche Absicherung beruhen. Der Vortrag greift dies auf. Thematisiert werden die Schutzgründe des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung, mögliche Anleihen im Recht der Heimarbeit, die im Koalitionsvertrag vorgesehene Pflichtaltersvorsorge Kleiner Selbständiger und (kurz) mögliche Spielräume tarifautonomer Gestaltung.

Gliederung

  • Digitalisierung der Arbeitswelt - kurze Bestandsaufnahme
  • Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis als Anknüpfungspunkte des Arbeits- und Sozialrechts
  • Schutzgründe des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung
  • Blick auf das Recht der HeimarbeitKoalitionsvertrag: Obligatorische Alterssicherung für (Kleine) Selbständige
  • Digitalisierung und Tarifautonomie

Referent

Foto_Waltermann

  • geboren 1956 in Münster
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster
  • Juristisches Staatsexamen Hamm 1982, 2. Juristisches Staatsexamen Düsseldorf 1986
  • von 1982 bis 1988 Repetitor
  • 1989 Promotion an der Universität Münster über verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schranken tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
  • 1989 und 1990 Rechtsanwalt in einer OLG-Kanzlei in Hamm
  • 1994 Habilitation an der Universität Münster mit der Schrift "Rechtsetzung durch Betriebsvereinbarung zwischen Privatautonomie und Tarifautonomie", venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • 1994 Rufe an die Humboldt-Universität Berlin, an die Universität Leipzig und an die Universität Gießen
  • 1995–2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 1999-2000 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit.

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