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Kürzung übertariflicher Sonderzuwendungen – Individualarbeitsrechtliche Voraussetzungen und betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen

Professor Dr. Burkhard Boemke (Universität Leipzig)

04.04.2019 um 19:00 Uhr

Inhalt

In „fetten Jahren“ versprochene Sonderzuwendungen, wie z. B. das so genannte „13. Monatsgehalt“, das Weihnachts- und das Urlaubsgeld können in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit sinken-den Gewinnmargen oder gar Abschlüssen in den „roten Zahlen“ gerade für klein- und mittel-ständische Unternehmer eine erhebliche Belastung darstellen. Um nicht zum scharfen Schwert des Arbeitsplatzabbaus zu greifen, wird häufig zunächst der Versuch unternommen, das „Rad der Geschichte zurückzudrehen“ und die in guten Zeiten gewährte Sonderzuwendung in konjunkturschwachen Zeiten Chance wieder zu streichen. Der Vortrag will die individualarbeitsrechtlichen Voraussetzungen und die betriebsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Kürzung von Sonderzuwendungen beleuchten. Insbesondere wird dabei auf das Zusammenspiel von Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht eingegangen werden.

Gliederung

  1. Einleitung
  2. Individualarbeitsrechtliche Voraussetzungen
    Überblick
    Änderungsvertrag
    Widerruf
    Änderungskündigung
    Ändernde Betriebsübung
  3. Betriebsverfassungsrechtliche Rahmenbedingungen
    Überblick
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Sonderzuwendungen
    Mitbestimmung bei Kürzung von Sonderzuwendungen
  4. Zusammenspiel von Individualarbeits- und Betriebsverfassungsrecht
    Grundsätze
    Kürzung des Dotierungsrahmens
    Veränderung der Verteilungsgrundsätze
  5. Ergebnisse

Kurzprofil Prof. Dr. Boemke

BoemkeProf. Dr. Burkhard Boemke ist seit 1997 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig. Im Dezember 1998 gelang ihm die Wiedereinrichtung des renommierten Instituts für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Leipzig, dessen geschäftsführender Direktor er seitdem ist. Prof. Dr. Burkhard Boemke ist als fundierter Kenner des gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrechtes durch zahlreiche Kommentare, Lehrbücher, Monographien sowie Beiträge in Fachzeitschriften ausgewiesen. Er ist Herausgeber und Mitkommentator des Standardkommentars Boemke/Lembke zum AÜG.

Neben seiner wissenschaftlichen Arbeit ist er darüber hinaus als Kooperationspartner von Boemke und Partner Rechtsanwälte Leipzig (http://www.boemke-partner.de/) praktisch tätig. Er berät und vertritt in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Unternehmen und Betriebe insbesondere auf dem Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, in Schlichtungsverfahren zwischen Betriebs-, Sozial- und Tarifpartnern sowie bei Unternehmensumstrukturierungen.

Desweiteren ist er seit fast zwei Jahrzehnten in der Aus- und Fortbildung von Fachanwälten engagiert. Bei Fortbildungsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht ist Prof. Dr. Burkhard Boemke gefragter Referent. Er schult regelmäßig leitende Mitarbeiter von Personal-, Verwaltungs- und juristischen Abteilungen im Rahmen von Inhouse-Schulungen sowie für verschiedene Seminarveranstalter.

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