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Rechtsfragen bei Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

Professor Dr. Oliver Ricken (Universität Bielefeld)

12.09.2019 um 19:00 Uhr

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Das Betriebsverfassungsgesetz sieht in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Arbeitnehmern die Verpflichtung vor, Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit freizustellen. Dies verursacht nicht nur Kosten, sondern erweist sich – wie ein Blick auf die neuere Rechtsprechung zeigt – immer wieder als ausgesprochen streitträchtig. Auch wenn das BetrVG das Verfahren zur Freistellung näher bestimmt hat, zeigen sich in der Praxis immer wieder Unklarheiten bei der Vornahme von Freistellungen, die es wert sind, näher betrachtet zu werden. Darüber hinaus ist die Rechtsstellung freigestellter Betriebsratsmitglieder eine Besondere, da auf der einen Seite das Direktionsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Arbeitspflicht suspendiert ist, auf der anderen Seite das freigestellte Betriebsratsmitglied weder eine Benachteiligung noch eine Bevorzugung erfahren darf.

Lebenslauf

ricken1994 Promotion an der WWU Münster, 1995 – 1997 angestellter Rechtsanwalt, 1997 – 2003 wiss. Assistent am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2004 Habilitation, 2005 Lehrstuhlvertretung an der Ruhr-Universität Bochum, 2006 – 2010 Universitätsprofessor an der Ruhr-Universität Bochum, seit 2010 Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Bielefeld, Direktor des Instituts für Arbeit und sozialen Schutz, Mitglied des Bielefeld Center for Healthcare Compliance (BCHC).

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