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Kann Plattformarbeit Selbständiger durch Tarifvertrag gestaltet werden?

Professor Dr. Raimund Waltermann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

11.07.2019 um 19:00 Uhr

Inhaltsangabe

Was Zukunftsfragen des Arbeitsrechts angeht, dürfte das Thema "Digitalisierung der Arbeitswelt" derzeit an erster Stelle stehen. Die Digitalisierung führt zu Gestaltungsfragen nicht nur in Bezug auf Arbeitsverhältnisse. In Bezug auf die Arbeit in Arbeitsverhältnissen gibt es bereits tarifvertragliche Gestaltungen, etwa im Transportgewerbe, in der Edelmetallindustrie und im Telekommunikationssektor. Der Vortrag wird sich mit der noch nicht geklärten Frage befassen, ob die kollektive Selbsthilfe durch Tarifautonomie auch jenseits der Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis in Frage kommt. Durch die Digitalisierung wird sich möglicherweise eine Verschiebung der Arbeit vom Arbeitsverhältnis zu "Kleiner Selbständigkeit" ergeben. Können auch diese Arbeitsbeziehungen durch tarifautonome Gestaltung zukunftsfähig (mit-)bewältigt werden? Wie weit reichen die Arme der aus der Gesellschaft kommenden autonomen und eigenverantwortlichen Selbstregulierung durch Tarifvertrag, sodass staatliche Regulierung zurücktreten könnte? Das Beispiel für die Überlegungen soll die Plattformarbeit bilden, auch wenn bisher ein Interesse von Plattformarbeitern an einer Selbstorganisation nicht zu erkennen ist.

Kurzprofil Professor Dr. Waltermann

Waltermann

  • geboren 1956 in Münster
  • Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster
  • Juristisches Staatsexamen Hamm 1982, 2. Juristisches Staatsexamen Düsseldorf 1986
  • von 1982 bis 1988 Repetitor
  • 1989 Promotion an der Universität Münster über verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schranken tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen
  • 1989 und 1990 Rechtsanwalt in einer OLG-Kanzlei in Hamm
  • 1994 Habilitation an der Universität Münster mit der Schrift "Rechtsetzung durch Betriebsvereinbarung zwischen Privatautonomie und Tarifautonomie", venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • 1994 Rufe an die Humboldt-Universität Berlin, an die Universität Leipzig und an die Universität Gießen
  • 1995–2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • 1999-2000 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen
  • seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit
  • seit Oktober 2018 Vorsitzender des Rechtswissenschaftlichen Fachbereichs und Prodekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn

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