Arbeit wird nicht absolut fix geschuldet – Widerlegung eines Dogmas und Rechtsfolgen
Privatdozent Dr. Clemens Latzel (Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht)
28.10.2021 um 19:00 Uhr
Inhalt
Das deutsche Arbeitsrecht beruht auf der Annahme, dass die Arbeitsschuld eine absolute Fixschuld sei: Wenn nicht rechtzeitig gearbeitet wurde, wird die Arbeitsleistung unmöglich und mithin keine Nacharbeit geschuldet. Nicht erst die Flexibilisierung der Arbeitszeiten zeigt, dass das nicht stimmt. Seit jeher beruht die These von der absoluten Fixschuld auf Argumenten, die nicht durchgreifen. Arbeitnehmer schulden ihre Dienste in aller Regel nur relativ fix und müssen deshalb ausgefallene Arbeit grds. nachholen. Den Rechtsrahmen der bislang nahezu unbeachteten Nacharbeitspflicht gilt es auszuloten.
Gliederung
- Das Dogma von der absolut fix geschuldeten Arbeit
- Nachholbarkeit der Arbeit
- Rechtsrahmen der Nacharbeitspflicht
- Vergütung für Nacharbeit
- Zusammenfassung
Kurzprofil PD Dr. Clemens Latzel
Dr. Latzel ist Privatdozent und Akademischer Oberrat a.Z. an der Ludwig-Maximilians-Universität München und vertritt z.Z. einen Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Potsdam. Dr. Latzel forscht vor allem zum kollektiven und individuellen Arbeitsrecht mit seinen europa- und wirtschaftsrechtlichen Bezügen, zum Schuldrecht (insb. Dienstvertragsrecht und Recht digitaler Dienstleistung) und zu interdisziplinären (insb. rechtsökonomischen) Fragen.
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