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Online: Datenverarbeitung des Betriebsrats

Professor Dr. Martin Franzen (Ludwig-Maximilians-Universität München)

25.02.2021 um 18:00 Uhr

Inhalt

Die Datenschutz-Grundverordnung hat die Frage aufgeworfen, inwieweit die Datenverarbeitung des Betriebsrats dem Arbeitgeber als Verantwortlichen zuzurechnen ist. Der Vortrag geht dieser Frage nach, bereitet die Argumente auf und präsentiert einen Lösungsvorschlag, der in das betriebsverfassungsrechtliche Haftungssystem eingepasst wird.

Gliederung

I. Problemstellung

II. Problembereiche   

  1. Zulässigkeitsvoraussetzungen der Datenverarbeitung (Art. 6 ff. DS-GVO, § 26 BDSG)
  2. Adressat von Betroffenenrechten (Art. 12 ff. DS-GVO)
  3. Adressat von Sanktionen (Schadensersatz, Geldbuße)
  4. Selbstregulierung durch betrieblichen Datenschutzbeauftragten

III. Betriebsrat als Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO?

  1. Kompetenzielles: Reichweite der Öffnungsklausel des Art. 88 DS-GVO bzw. Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
  2. Auslegung des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO
    • Anforderungen an die Institution
    • Anforderungen an die Entscheidungsbefugnis

IV. Haftung von Betriebsrat und Arbeitgeber für Datenschutzverstöße des Betriebsrats

  1. Betriebsverfassungsrechtliche Haftungskonzeption der herrschenden Auffassung
  2. Folgerungen für das Datenschutzrecht

V. Zusammenfassung

Lebenslauf Prof. Dr. Martin Franzen

 

Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg (1983 – 1985) und Berlin (1985 – 1988). 1. Juristisches Staatsexamen 1988, 2. Juristisches Staatsexamen 1991, beide in Berlin. 1991 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Dieter Heckelmann. 

Promotion 1993 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Thema „Der Betriebsinhaberwechsel nach § 613a BGB im internationalen Arbeitsrecht“. 1999 Habilitation ebenfalls an der Freien Universität Berlin mit der Schrift „Privatrechtsangleichung durch die Europäische Gemeinschaft“. Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht.

1999 – 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.

Hauptarbeitsgebiete: Europäisches und internationales Arbeitsrecht, Recht der kollektiven Arbeitsbeziehungen (Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht), Verbrauchervertragsrecht, Gemeinschaftsprivatrecht, Datenschutzrecht.

Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (seit 2014) und des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes (seit 2008). Mitherausgeber der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA).

Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der LMU (2013 - 2015)

Dekan der Juristischen Fakultät (2015 - 2017)

Prodekan der Juristischen Fakultät (2017 - 2019)

Beauftragter der LMU für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft (2009 - 2013 und ab 01.10.2017)

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