ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Online: Recht gegen Wirklichkeit – Ist Null Toleranz möglich?

Rechtsanwalt Dr. Mark Zimmer (Gibson, Dunn & Crutcher LLP)

22.07.2021 um 18:00 Uhr

Inhalt

Keine Organisation kommt ohne Rechtsverstöße aus. Gegen diese soziologisch belegte Realität stellt sich allerdings das deutsche Recht, insbesondere die strenge Organhaftung. Das Legalitätsprinzip erlaubt keine Ausnahmen. Das stürzt Geschäftsleitungen, Compliance- und Personalverantwortliche in ein Dilemma, das unauflöslich erscheint. Der Vortrag zeigt dieses spannende Dilemma anhand konkreter Beispiele auf und nennt mögliche Lösungsansätze.

Gliederung

I. Einführung

II. Brauchbare Illegalität – ein soziologischer Befund

III. Legalitätsprinzip nach deutschem Recht, insb. Organhaftung

IV. Folgen des Legalitätsprinzips für Compliance-Systeme

V. Mögliche Auflösung des Dilemmas zwischen Legalität und Realität

Lebenslauf Dr. Zimmer

ZimmerDr. Mark Zimmer ist Partner im Münchner Büro von Gibson, Dunn & Crutcher.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Er vertritt seine Mandanten insbesondere im Zusammenhang mit Umstrukturierungen, Fusionen und Übernahmen, sowie bei Einstellungs- und Aufhebungsvereinbarungen von Führungskräften, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf Compliance, insbesondere hinsichtlich der Prävention und Aufdeckung von Betrug, Korruption und ähnlichen Verstößen sowie der Reaktion darauf. Er hat interne Untersuchungen in Unternehmen in mehreren europäischen Ländern sowie in Brasilien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Nigeria, Russland, Saudi Arabien, Usbekistan und in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt. Hervorzuheben ist ferner seine leitende Tätigkeit beim Siemens Compliance Monitorship.

Handelsblatt / The Best LawyersTM 2019/2020 zählen ihn zu Deutschlands führenden Anwälten für die Bereiche Arbeitsrecht, Corporate Governance und Compliance, Konfliktlösung und Wirtschaftsstrafrecht. The Legal 500 Deutschland 2020 empfiehlt ihn für Compliance und interne Untersuchungen. Kanzleimonitor 2019/2020 verzeichnet ihn als empfohlenen Anwalt für Arbeitsrecht. Das JUVE Handbuch 2018/2019 führt Herrn Zimmer als “oft empfohlen” für Arbeitsrecht. Chambers Europe zählt ihn kontinuierlich zu den führenden Anwälten in Deutschland für Arbeitsrecht und berichtet von Mandanten, die ihn als “very passionate about his work, with a good sense of new trends and what is important to companies”, “extremely keen to find a practical solution” und “always well prepared with legal matters” bezeichnen und ihm attestieren, er verfüge über “great legal technical capabilities, but is able to translate that into pragmatic business advice." The Legal 500 EMEA 2018 empfiehlt ihn zudem für Compliance und zitiert Mandanten, die ihn als “precise and practical” beschreiben.

Herr Zimmer veröffentlicht regelmäßig zu arbeitsrechtlichen und Compliance-Fragen. Neben zahlreichen Vorträgen ist er durch zwei Lehraufträge an der Universität der Bundeswehr München und der Hochschule Augsburg hervorgetreten.

Downloads


Servicebereich