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Der Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer nach Art. 5 Abs. 3 RL 2008/104/EG – Überlegungen zum Vorlagebeschluss des BAG 16.12.2020 – 5 AZR 143/19 (A)

Professor Dr. Martin Franzen (Ludwig-Maximilians-Universität München)

13.01.2022 um 19:00 Uhr

Gliederung

  • Überblick über die rechtlichen Grundlagen
  • Sachverhalt des BAG-Vorlagebeschlusses vom 16.12.2020
  • Vorlagefragen des BAG
  • Wie wird der EuGH die Vorlagefragen beantworten?
  • Folgen möglicher Antworten des EuGH für das innerstaatliche Recht

Kurzprofil Professor Dr. Franzen

Prof. Franzen

Geboren in Karlsruhe. Studium der Rechtswissenschaft, Politischen Wissenschaft, Geschichte und Volkswirtschaftslehre in Heidelberg (1983 – 1985) und Berlin (1985 – 1988). 1. Juristisches Staatsexamen 1988, 2. Juristisches Staatsexamen 1991, beide in Berlin. 1991 bis 1999 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl von Dieter Heckelmann.

Promotion 1993 am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin zum Thema „Der Betriebsinhaberwechsel nach § 613a BGB im internationalen Arbeitsrecht“. 1999 Habilitation ebenfalls an der Freien Universität Berlin mit der Schrift „Privatrechtsangleichung durch die Europäische Gemeinschaft“. Venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht.

1999 – 2004 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Konstanz. Seit 2004 Inhaber des Lehrstuhls für deutsches, europäisches, internationales Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht an der Universität München.

Hauptarbeitsgebiete: Europäisches und internationales Arbeitsrecht, Recht der kollektiven Arbeitsbeziehungen (Tarifvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht), Verbrauchervertragsrecht, Gemeinschaftsprivatrecht, Datenschutzrecht.

Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (seit 2014) und des Verbandsausschusses des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes (seit 2008). Mitherausgeber der Europäischen Zeitschrift für Arbeitsrecht (EuZA).

Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der LMU (2013 - 2015)

Dekan der Juristischen Fakultät (2015 - 2017)

Prodekan der Juristischen Fakultät (2017 - 2019)

Beauftragter der LMU für die Selbstkontrolle in der Wissenschaft (2009 - 2013 und ab 01.10.2017)

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