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Betriebsschließung im Ausland - Praxisstudie am Beispiel des französischen Rechts

Dr. Martin Fröhlich (Krüger GmbH & Co. KG)

10.11.2022 um 19:00 Uhr

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Die Anforderungen an eine Werksschließung in Frankreich sind in rechtlicher und praktischer Hinsicht sehr hoch. Selbst eine betriebswirtschaftliche Notwendigkeit garantiert nicht, dass eine Betriebsschließung vor Gericht bestand hat. Zudem haben die Arbeitnehmervertreter weitgehende Rechte. Der Vortrag gibt Einblick in die Praxis.

Kurzprofil Dr. Martin Fröhlich

Fröhlich

2007 – 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZAAR bei Prof. Junker
2011 – 2015 Rechtsanwalt bei Freshfields Bruckhaus Deringer
seit 2015 General Counsel der KRÜGER GROUP

Im Ehrenamt von 2017 – 2021 Präsident von Alemannia Aachen und seit 2022 Vorsitzender der DFB Kommission für Fankultur.


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