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Die Vollstreckung des Weiterbeschäftigungsanspruchs und ihre Abwehr: ein Praxisbericht

Dr. Dominik Jochums (maat Rechtsanwälte Späth und Partner PartGmbB)

10.03.2022 um 19:00 Uhr

Inhalt

Wenn die Vollstreckung eines im Kündigungsschutzprozess in erster Instanz titulierten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruchs droht, muss der Arbeitgeber zur Vollstreckungsabwehr den Arbeitnehmer entweder vorläufig beschäftigen oder sich auf eine andere Einwendung gegen den Titel berufen können. Eine solche kann auch eine neue Kündigung nach Abschluss der ersten Instanz sein. Selbst wenn sie den Weiterbeschäftigungsanspruch materiell-rechtlich wieder zu Fall bringt, ist damit dessen Vollstreckbarkeit jedoch noch nicht beseitigt. Der Arbeitgeber muss auch prozessual aktive Vollstreckungsabwehr betreiben. Dabei trifft er allerdings nicht nur auf unterschiedliche Vorschriften in ZPO und ArbGG mit unterschiedlichen Anforderungen, sondern auch auf eine uneinheitliche Instanz-Rechtsprechung, die die Auswahl des „richtigen“ Abwehrmittels schwierig macht. Dominik Jochums geht in seinem Vortrag anhand eines Praxisfalls auf die Probleme der Vollstreckungsabwehr ein und berichtet von einer erprobten prozessualen Abwehrstrategie nach Ausspruch einer erneuten Kündigung.

Gliederung


1.  Allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch im Kündigungsschutzprozess

  • Grundlagen
  • Vollstreckung nach § 888 ZPO

2.  Instrumente der Vollstreckungsabwehr

  • Beschäftigung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
  • Sonstige Einwendungen des Arbeitgebers
  • Prozessuale Abwehrmittel, einstweiliger Vollstreckungsschutz

3.  Insbesondere: Vollstreckungsabwehr nach Folgekündigung

  • Anforderungen an die Folgekündigung
  • Arbeitgeber im Dilemma bei der Wahl des prozessualen Abwehrmittels
    -  Berufung oder Vollstreckungsabwehrklage?
    -  Einstweiliger Vollstreckungsschutz nach § 62 I 3 ArbGG oder § 769 ZPO: Ist ein
       nicht zu ersetzender Nachteil erforderlich?
    -  Instanzen-Ping-Pong
    -  LAG München vom 05.03.2018 (4 Sa 823/17) und andere Entscheidungen

4.  Vollstreckungsabwehr durch Auflösungsantrag?

Kurzprofil Dr. Dominik Jochums

JochumsDr. Dominik Jochums ist seit 2013 Partner von maat Rechtsanwälte. Zuvor leitete er den Bereich Arbeitsrecht in München bei der Deutschen Telekom AG und war mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Vor seiner Anwaltstätigkeit arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Rieble an der Universität München. Er ist Lehrbeauftragter der Universität Erlangen-Nürnberg.

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