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Der neue Mindestlohn

Professor Dr. Christian Picker (Universität Konstanz)

09.06.2022 um 19:00 Uhr

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Die neue „Ampelregierung“ aus SPD, Bündnis 90/die Grünen und FDP will das Arbeitsrecht ausweislich ihres Koalitionsvertrags „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ in der 20. Legislaturperiode an unterschiedlichen Stellen reformieren – von A wie „Arbeitszeit“ über H wie „Homeoffice“ bis M wie „Mindestlohn“. Davon ist das letztgenannte Vorhaben – die Änderung des seit 1.1.2015 geltenden Mindestlohngesetzes (MiLoG) – nicht nur das rechtspolitisch umstrittenste, sondern auch legislatorisch am weitesten fortgeschritten: Das BMAS hat am 20.1.2022 seinen „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz – MiLoEG)“ präsentiert und der Entwurf der Bundesregierung dazu wurde am 23.2.2022 verabschiedet; durch dieses Gesetz soll der gesetzliche Mindestlohn zum 1.10.2022 einmalig auf einen Bruttomindestlohn von 12 € brutto erhöht werden. Diesem aktuellen Gesetzesvorhaben widmet sich der Vortrag.

Kurzprofil Professor Picker

PickerProf. Dr. Christian Picker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen (Schottland). Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2005 in Freiburg, das Zweite Juristische Staatsexamen 2007 in Stuttgart ab. Von 2008 bis 2010 war Christian Picker Justitiar am Universitätsklinikum Freiburg, wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch und Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2011 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg mit der Schrift „Die betriebliche Übung“. Von 2011 bis 2017 war Christian Picker Habilitand, Stipendiat und wissenschaftlicher Angestellter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Volker Rieble. Am 14.12.2017 erfolgte seine Habilitation mit der Schrift „Genossenschaftsidee und Governance“ durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, die ihm die Lehrbefähigung für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht verlieh. Seit 1.7.2018 ist Christian Picker Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz.

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