ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Die Rolle des Dritten im Arbeitskampf

Dr. Markus Sprenger (Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.V.)

08.09.2022 um 19:00 Uhr

Inhalt

Der Vortrag beleuchtet die vielfältige Rolle, die Dritte neben den Tarifvertragsparteien einnehmen. Die Spanne beginnt beim Dritten, den die Folgen eines fremden Arbeitskampfes als Unbeteiligten treffen. Sie geht dann über zum Dritten, der sich punktuell in den fremden Arbeitskampf einbringt, bis zum Dritten, der eine aktive und mitgestaltende Rolle im fremden Arbeitskampf übernimmt. Die letzten Jahre haben auch verschiedene Beispiele dafür hervorgebracht, dass ein mächtiger Dritter – der Staat – die Tarifpolitik als Teil seiner politischen Agenda versteht, Tarifverhandlungen initiiert oder in Tarifauseinandersetzungen eingreift.

Gliederung

I. Der Dritte duldet
1. Klassische Drittbetroffenheit im fremden Arbeitskampf
2. Schadensersatz bei Drittbetroffenheit?

II. Der Dritte reagiert
1. Arbeitskampf als Meinungskampf
2. Dispositionen infolge der Drittbetroffenheit

III. Der Dritte agiert
1. Arbeitskampfaktionen mit Drittbeteiligung
2. Verstetigung der Drittbeteiligung
3. Forderungen des Dritten
a) Ermahnung der Tarifvertragsparteien
b) Schlichtung des Arbeitskampfs
c) Inhaltliche Vorschläge

IV. Der Dritte übernimmt
1. Kampagne des „interessierten Dritten“
2. Anfälligkeit für staatliche Einmischung
a) Wahlkampfsituation
b) Schwelender Arbeitskampf
3. Staat als Financier
a) Finanzierungszusage zum Tarifergebnis
b) Finanzierungszusage im Arbeitskampf
4. Staat als Gestalter
a) Die Koalition auf Bestellung
b) Der Tarifvertrag auf Bestellung

V. Plädoyer

Kurzprofil Dr. Markus Sprenger

Portraitfoto Dr. SprengerHerr Dr. Markus Sprenger hat nach seiner Promotion im europäischen Arbeitsrecht verschiedene tarifrechtliche und tarifpolitische Funktionen bekleidet. Seit 2005 zunächst als Referent bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH tätig und für die Beratung, Entwicklung und Gestaltung des gesamten Haustarifwerks zuständig, ist Herr Dr. Sprenger in das Verbändewesen gewechselt. Von 2013 bis 2019 war er stellvertretender Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen e. V. in Frankfurt am Main. Seit 2020 ist Herr Dr. Sprenger Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Rheinland-Pfalz e. V. in Mainz. Beide Verbände sind selbst Tarifvertragsparteien bezirklicher Flächen- und Einzeltarifverträge und gehören der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände an, die als tarifpolitische Spitzenorganisation Tarifvertragspartei des TVöD und anderer zentraler Tarifverträge des öffentlichen Dienstes ist.
Herr Dr. Sprenger ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenbeiträge mit Schwerpunkten im Tarifrecht, im europäischen Arbeitsrecht und im Kirchenarbeitsrecht.
Neben diesen Tätigkeiten ist Herr Dr. Sprenger ehrenamtlicher Richter bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und engagiert sich in der Sozialen Selbstverwaltung.

Downloads


Servicebereich