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Neue Arbeitsformen und Schutz durch Arbeitsrecht und Sozialrecht

Professor Dr. Raimund Waltermann (Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

07.07.2022 um 19:00 Uhr

Inhalt

Liegt arbeitsrechtlich ein Arbeitsverhältnis (§611a Abs. 1 BGB) und sozialversicherungsrechtlich eine Beschäftigung (§ 7 Abs. 1 SGB IV) vor, unterliegt das Rechtsverhältnis dem Vollschutz durch das Arbeitsrecht und das Sozialversicherungsrecht. Die Frage, ob die Anknüpfung des Sozialstaatlichen Schutzes mit diesen Bezugspunkten im Jahr 2022 noch richtig ist, findet im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Arbeitswelt zu Recht breitere Aufmerksamkeit. Der Vortrag erläutert die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Beschäftigungsformen außerhalb des Arbeitsverhältnisses (in Kleiner Selbstständigkeit, Heimarbeit und widmet sich Auslegungsfragen des Rechtsbegriffs des Arbeitsvertrags vor dem Hintergrund der allgemeinen Regeln der privatrechtlichen Rechtsgeschäftslehre.

Kurzprofil Prof. Waltermann

Waltermanngeboren 1956 in Münster

Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster

Juristisches Staatsexamen Hamm 1982, 2. Juristisches Staatsexamen Düsseldorf 1986

1982-1988 Repetitor

1989 Promotion an der Universität Münster über verfassungsrechtliche und arbeitsrechtliche Schranken tarifvertraglicher Altersgrenzenregelungen

1989-1990 Rechtsanwalt in einer OLG-Kanzlei in Hamm

1994 Habilitation an der Universität Münster mit der Schrift "Rechtsetzung durch Betriebsvereinbarung zwischen Privatautonomie und Tarifautonomie", venia legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht

1994 Rufe an die Humboldt-Universität Berlin, an die Universität Leipzig und an die Universität Gießen

1995–2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen

1999-2000 Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen

seit 2001 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn; Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit

2018-2020 Vorsitzender des Rechtswissenschaftlichen Fachbereichs und Prodekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn

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