Petzen? Ja, bitte! - Die Hinweisgeber-Richtlinie der EU und der säumige deutsche Gesetzgeber
Dr. Mark Zimmer und Katharina Humphrey (Gibson, Dunn & Crutcher LLP)
28.04.2022 um 19:00 Uhr
Inhalt
Die Whistleblower- oder auch Hinweisgeber-Richtlinie (EU) 2019/1937 stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Fragen ergeben sich insbesondere zu der von der Richtlinie vorgesehenen Beweislastumkehr, zu möglichen Kollisionen mit der Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen und zur etwaigen Geltung der Richtlinie bis zu ihrer Umsetzung in nationales Recht. Sehr umstritten sind ferner die Vorgaben zur Ausgestaltung der Meldesysteme in einem Konzern.
Gliederung
- Zweck der Richtlinie
- Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich
- Geschäftsgeheimnisse
- Meldeverfahren und -kanäle
- Rechtslage bis zur Umsetzung in deutsches Recht
Kurzprofil Dr. Mark Zimmer
Dr. Mark Zimmer ist Partner im Münchener Büro von Gibson, Dunn & Crutcher. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät seit 26 Jahren Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Ein Schwerpunkt seiner Praxis sind interne Untersuchungen wegen Compliance-Verstößen. Über zahlreiche Publikationen und Vorträge hinaus ist Herr Zimmer durch zwei Lehraufträge hervorgetreten
Kurzprofil Katharina Humphrey
Katharina Humphrey ist Associate im Münchner Büro von Gibson, Dunn & Crutcher. Der Schwerpunkt ihrer Praxis liegt in den Bereichen Compliance und Corporate Governance. Sie hat langjährige Erfahrung in der Beratung bei sensiblen, unternehmensinternen Untersuchungen im In- und Ausland, großen internationalen Verfahren und bei der Strukturierung, Implementierung und Bewertung von Compliance Management-Systemen.
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