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Umgang mit Weiterbeschäftigungsansprüchen

Dr. Daniel Dommermuth (Noerr PartG mbB)

14.12.2023 um 19:00 Uhr

Inhaltsangabe

Im Rahmen von Kündigungsschutz- oder Entfristungsklagen flankieren die jeweiligen Kläger ihre Hauptanträge regelmäßig mit einem auf vorläufige Weiterbeschäftigung gerichteten Antrag. Der Vortrag beleuchtet Voraussetzungen und Grenzen sowohl des allgemeinen als auch des betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG. Dabei zeigt sich, dass vorläufige Weiterbeschäftigungsansprüche ein effektives Druckmittel nicht nur für Arbeitnehmer in Bestandsschutzstreitigkeiten sein können. Gerade bei umfangreichen Personalabbaumaßnahmen kann der „Massenwiderspruch“ des Betriebsrats zur Begründung einer Vielzahl an betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsansprüchen ein erhebliches wirtschaftliches Risiko bedeuten und entsprechendes Drohpotential in Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen entfalten. Im Rahmen des Vortrags wird daher darauf eingegangen, wie Arbeitgeber das Entstehen von Weiterbeschäftigungsansprüchen verhindern und auf im Prozess gestellte Weiterbeschäftigungsanträge reagieren können.

Kurzprofil Dr. Dommermuth

DommermuthDr. Daniel Dommermuth ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Associated Partner bei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB in München. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft, dem Referendariat und der anschließenden Promotion in München war er zunächst als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München I tätig, bevor er sich im Jahr 2016 der Kanzlei Noerr anschloss. Dr. Daniel Dommermuth berät in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Spezialisiert ist er seit vielen Jahren auf die Um- und Restrukturierung von Unternehmen sowohl außerhalb als auch in der Insolvenz. Regelmäßig berät er umfassend zu Sanierungsmaßnahmen beginnend bei der strategischen Planung bis hin zu deren Umsetzung. In diesem Rahmen begleitet er regelmäßig Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften zu Interessenausgleichen, (Transfer-)Sozialplänen und (Sanierungs-)Tarifverträgen.

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