ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Massenentlassungsanzeige - Kann die AirBerlin-Rechtsprechung des BAG Bestand haben?

Dr. Isabel Jost und Beatrice Christin Hotze (Allen & Overy LLP)

28.09.2023 um 19:00 Uhr

Inhalt

Bislang hat das BAG in ständiger Rechtsprechung nahezu jeden Fehler im Massenentlassungsverfahren mit der Unwirksamkeit der Entlassungen geahndet. Hintergrund ist, dass das BAG nahezu allen Vorgaben des § 17 KSchG individualschützenden Charakter beigemessen hat. Zuletzt hatten die Richter in Erfurt jedoch selbst Zweifel, ob alle Vorgaben des § 17 KSchG (auch) individualschützenden Charakter haben. So entschied das BAG bereits im November 2022, dass die Zuleitung der Massenentlassungsanzeige an den Betriebsrat keinen Individualschutz vermittelt. Zuletzt kam in Erfurt die Frage auf, ob die Übersendung der Mitteilung an den Betriebsrat an die Agentur für Arbeit den Schutz des einzelnen Arbeitnehmers bezweckt. Das BAG hat daher dem EuGH die Frage vorgelegt, welchen Zweck die entsprechende Vorschrift der Massenentlassungsrichtlinie verfolgt.
Sowohl der Generalanwalt als auch der EuGH haben dies zum Anlass genommen, zum Zweck des Massenentlassungsverfahrens insgesamt Stellung zu nehmen. Ihre Ausführungen stellen die bisherige Rechtsprechung des BAG vollständig in Frage.
Der Vortrag von Beatrice Christin Hotze und Dr. Isabel Jost beschäftigt sich mit dem status quo des Massenentlassungsrechts sowie der Entscheidung des EuGH und gibt einen Ausblick dazu, welche Folgen die Entscheidung für die deutsche Rechtspraxis haben kann.

Gliederung

  1. Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige und Verfahren
  2. Führen alle Fehler im Massenentlassungsverfahren zur Unwirksamkeit?
  3. Wandel der Rechtsprechung?
  4. Folgen der EuGH-Entscheidung
  5. Diskussion

Kurzprofil Beatrice Christin Hotze

HotzeBeatrice Christin Hotze ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht im Münchner Büro von Allen & Overy LLP. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte ihr Referendariat mit Stationen in München und London. Sie ist seit 2016 als Rechtsanwältin tätig. Bei Allen & Overy berät sie nationale und internationale Unternehmen umfassend in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, wobei sie über besondere Erfahrung im Zusammenhang mit Restrukturierungen und Betriebsübergängen sowie in der Prozessvertretung in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen verfügt. Sie publiziert regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften, insbesondere zum Thema Massenentlassungsverfahren.

Kurzprofil Dr. Isabel Jost

JostDr. Isabel Jost ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht im Münchner Büro von Allen & Overy LLP. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Oslo. Ihr Referendariat absolvierte sie u.a. mit Stationen in München und Vancouver. Sie war mehrere Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München tätig. Frau Dr. Jost wurde 2019 an der Ludwig-Maximilians-Universität München zu einem arbeitsrechtlichen Thema promoviert. Bei Allen & Overy berät sie seit 2019 nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei neben der Prozessvertretung in der Beratung zu Restrukturierungen und mitbestimmungsrechtlichen Streitigkeiten sowie zu Fragen des Fremdpersonaleinsatzes.

Ablauf der Veranstaltung/Anmeldung


Downloads


Servicebereich