Arbeitgeberregress beim Betriebsratsmitglied
PD Dr. Clemens Latzel (ZAAR)
19.09.2024 um 19:00 Uhr
Inhalt
Dürfen Arbeitgeber von ihnen bezahlte Betriebsratskosten, die sich als nicht erforderlich herausstellen, vom kostenauslösenden Betriebsratsmitglied „zurückholen“? Das Bundesarbeitsgericht lehnt das kategorisch ab (Urteil vom 25.10.2023 – 7 AZR 338/22). Ergebnis und Begründung des Gerichts überzeugen nicht. Nach allgemeinem Schuldrecht kann ein Zahler beim wahren Schuldner Regress nehmen – das gilt auch im Arbeitsrecht. Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, die das BAG für sein „Rückgriffsverbot“ heranzieht, rechtfertigen keine andere Beurteilung.
PD Dr. Clemens Latzel
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