ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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Was ist Arbeitszeit?

Professor Dr. Christian Picker (Universität Tübingen)

15.02.2024 um 19:00 Uhr

Inhalt

Das Thema "Arbeitszeiterfassung" steht derzeit im Fokus des arbeitsrechtlichen Interesses. Die dafür entscheidende Vorfrage, was überhaupt - arbeitsschutzrechtlich und/oder vergütungsrechtlich - "Arbeitszeit" ist, ist freilich nicht minder praxisrelevant; zumal hier - auch aufgrund neuerer Judikate des EuGH - aktuell viel Unsicherheit herrscht. Vor diesem Hintergrund wird Prof. Dr. Christian Picker zunächst die nationalen und unionsrechtlichen Vorgaben zur Arbeitszeit vorstellen und die Grundlagen des Arbeitszeitrechts skizzieren. Im Anschluss wird er näher auf umstrittene Fälle und Fallgruppen eingehen - insbesondere auf die arbeitszeitrechtliche Bewertung von Rufbereitschaft und Dienstreisen.

Kurzprofil Prof. Picker

PickerProf. Dr. Christian Picker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen (Schottland). Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2005 in Freiburg, das Zweite Juristische Staatsexamen 2007 in Stuttgart ab. Von 2008-2010 war Christian Picker Justitiar am Universitätsklinikum Freiburg, wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch und Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2011 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Universität Freiburg mit der Schrift „Die betriebliche Übung“. Von 2011-2017 war Christian Picker Habilitand, Stipendiat und wissenschaftlicher Angestellter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Volker Rieble. Am 14.12.2017 erfolgte seine Habilitation mit der Schrift „Genossenschaftsidee und Governance“ durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 2018 bis 2023 war Christian Picker Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz. Seit dem 1.10.2023 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.


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