Private Meinungsfreiheit und freier Arbeitsvertrag - Außerdienstliches (Fehl-)Verhalten als Kündigungsgrund?
Professor Dr. Christian Picker (Eberhard Karls Universität Tübingen)
05.06.2025 um 19:00 Uhr
Inhalt
Wie kann und wie soll unsere Arbeitsrechtsordnung reagieren, wenn sich Arbeitnehmer in ihrer Freizeit ausländerfeindlich, rassistisch, antisemitisch oder auf andere Art menschenfeindlich verhalten? Dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern dann kündigen? Dieser Frage, ob und inwieweit außerdienstliches (Fehl-)Verhalten ein Kündigungsgrund sein kann, will Prof. Dr. Christian Picker, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, am Beispiel eines konkreten (Vor-)Falls nachgehen, der sich auf der Nordseeinsel Sylt am Pfingstwochenende 2024 ereignete: Dort feierte eine Gruppe junger Erwachsener feuchtfröhlich auf der Außenterrasse eines Nobelclubs und grölte dabei ausländerfeindliche Parolen. Nachdem die Medien darüber eingehend berichtetet hatten und auch die Identitäten der Beteiligten öffentlich bekanntgemacht worden waren, kündigten mehrere Arbeitgeber diesen. Im Nachgang sollen weitere aktuelle und prominente Fälle besprochen werden, wie etwa der Fall Anwar El-Ghazi, dem der Fußballclub Mainz 05 wegen antisemitischer Posts kündigte, oder der Fall einer Verwaltungsangestellten, der die Stadt Köln wegen Ihrer Teilnahme am "Postdamer Geheimtreffen" kündigte.
Kurzprofil Prof. Dr. Christian Picker
Prof. Dr. Christian Picker studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und an der University of Aberdeen (Schottland). Das Erste Juristische Staatsexamen legte er 2005 in Freiburg, das Zweite Juristische Staatsexamen 2007 in Stuttgart ab. Von 2008-2010 war Christian Picker Justitiar am Universitätsklinikum Freiburg, wissenschaftlicher Angestellter an der Forschungsstelle für Hochschularbeitsrecht bei Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch und Promotionsstipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. 2011 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. durch die Universität Freiburg mit der Schrift „Die betriebliche Übung“. Von 2011-2017 war Christian Picker Habilitand, Stipendiat und wissenschaftlicher Angestellter am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR) an der Ludwig-Maximilians-Universität München bei Prof. Dr. Volker Rieble. Am 14.12.2017 erfolgte seine Habilitation mit der Schrift „Genossenschaftsidee und Governance“ durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München. Von 2018 bis 2023 war Christian Picker Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht an der Universität Konstanz. Seit dem 1.10.2023 ist er Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Eberhard Karls Universität Tübingen.