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Junker, „Lohndumping“ und Internationales Privatrecht

IPRax 2007, 469

01.09.2007

Der Beitrag diskutiert eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 12.7. 2006. Es geht um eine Vorschrift des österreichischen Rechts (§ 7 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, AVRAG), die verhindern soll, dass es durch Unterschreitung in Österreich geltender Tariflöhne zu einem „Lohndumping“ durch nichtösterreichische Arbeitgeber kommt. Im zu entscheidenden Fall hatte ein deutsches Unternehmen einen Handelsvertreter für Kärnten und die Steiermark angestellt, dessen laut Vertrag zu beanspruchende Vergütung 49,9 % des in Österreich vorgesehenen tariflichen Fixgehalts betrug. Der OGH hat in Anwendung des § 7 AVRAG das österreichische kollektivvertragliche Entgelt gegen das deutsche Arbeitsvertragsstatut durchgesetzt. Wenn man – mit der in Österreich wohl allgemein vertretenen Ansicht – die Europarechtskonformität des § 7 AVRAG bejaht, hat der OGH im Ergebnis zutreffend entschieden. Allerdings hat der Gerichtshof in der Urteilsbegründung nach Auffassung des Rezensenten die Reichweite des Art. 6 Abs. 1 des Europäischen (Schuld-) Vertragsübereinkommens (EVÜ) verkannt und übersehen, dass § 7 AVRAG nach dem europäischen internationalen Schuldvertragsrecht keine zwingende Bestimmung im Sinn des Art. 6 Abs. 1 EVÜ darstellt, sondern ein Fall der Sonderanknüpfung inländischer Eingriffsnormen nach Art. 7 Abs. 2 EVÜ.

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