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Rieble/Latzel, Inlandsmitbestimmung als Ausländerdiskriminierung bei Standortkonflikten

EuZA 2011, 145 ff.

01.04.2011

Kaum zu glauben, aber wahr: Beim grenzüberschreitenden Standortkonflikt haben die in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer bessere Karten als ihre (ost-)europäische (Billiglohn-)Konkurrenz – freilich weniger unter ökonomischen Gesichtspunkten, als unter rechtlichen. Der deutschen Belegschaft räumen die hiesige Betriebsverfassung und Unternehmensmitbestimmung weitreichende Mitwirkungsrechte in Gesamtbetriebs-, Konzernbetriebs- und Aufsichtsräten ein. In all diesen Mitbestimmungsgremien bleibt aber eine Gruppe stets außen vor, nämlich die Arbeitnehmer, die zwar für dasselbe Unternehmen oder denselben Konzern arbeiten, aber nicht auf deutschem Boden. Das führt dazu, daß beispielsweise Audi, wenn es seine Fabrik in Ungarn ausbauen will, zuvor eine Arbeitsplatzgarantie für die deutsche Belegschaft aussprechen muß. Will – vice versa – Opel Standorte schließen, muß zuerst der einzige ausländische Standort Antwerpen daran glauben. Wie kommt’s? Nach geltendem Recht sind im Gesamt- wie Konzernbetriebsrat nur Vertreter deutscher Betriebe vertreten; auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden ausschließlich von der deutschen Belegschaft aus ihren Reihen gewählt. So schön dies für deutsche Arbeitnehmer(vertreter)ohren klingen mag, so unionsrechtswidrig ist es auch.

Der Aufsatz verdeutlicht nicht nur diesen Befund, sondern widmet sich vor allem auch den Konsequenzen und gibt Formulierungsvorschläge für Vorlagefragen an den EuGH. Die Untersuchung greift damit einen Aspekt der auf Gleichheitsfragen in der Unternehmensmitbestimmung ausgerichteten Dissertation von Clemens Latzel auf und verbindet diese mit betriebsverfassungsrechtlichen Systemerwägungen zu einer mitbestimmungsrechtlichen Gesamtschau.

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