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Rieble, Pädophile Priester und Kirchen-Compliance

CCZ 2010, 107 ff.

15.05.2010

Hierzu können die Grundsätze über Compliance in Unternehmen herangezogen werden. Wie jede andere Organisation ist auch die Kirche dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter bzw. Mitglieder zu rechtstreuem Verhalten zu bewegen. Dies gilt insbesondere für Priester, die mit Internatsschülern zusammenwohnen – sie trifft eine besondere Schutz- und Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern. Im einzelnen ist fraglich, wer innerhalb der Kirche überhaupt Compliance-verpflichtet sein kann, worin Compliance-Pflichten bestehen können und wie Sanktionen bei Compliance-Verstößen auszugestalten sind. Weiterhin wird untersucht, ob das von Papst Johannes Paul II. im Jahr 2001 veröffentlichte „Motu proprio Sacramentorum sanctitatis tutela“, welches Verhaltensvorgaben an Bischöfe gibt, die mit Mißbrauchsfällen konfrontiert werden, einen Ansatzpunkt für ein kircheneigenes Compliance-Konzept bietet. Doch werden rein innerkirchliche Konsequenzen keinesfalls ausreichen, um (potentielle) Opfer ausreichend zu schützen.

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