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Kolbe, Stilllegungskündigung durch den starken vorläufigen Insolvenzverwalter

ZIP 2009, 450 ff.

06.03.2009

Die Unternehmensinsolvenz trifft die Arbeitnehmer doppelt: Nicht nur „als Gläubiger“, sondern auch „als Arbeitnehmer“ müssen sie sich auf einschneidende Veränderungen einstellen – unter Umständen auch schon vor Verfahrenseröffnung. Kündigt der verfügungsberechtigte vorläufige Insolvenzverwalter Arbeitnehmer im Zuge einer Betriebsstilllegung im Antragsverfahren, könnte ihm der Zustimmungsvorbehalt des § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 InsO Schranken setzen. Der Beitrag geht dieser Frage nach und zeigt, daß die gerichtliche Zustimmung zur Stilllegung keine Kündigungsschutzwirkung entfaltet.

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