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Klumpp, Das Subsidiaritätsprinzip im Arbeitsrecht

Konrad-Adenauer-Stiftung (Hg.), Arbeitspapier Nr. 162/2006

04.09.2006

Das Subsidiaritätsprinzip ist eines der maßgeblichen ordnungspolitischen Prinzipien zur Kompetenzabgrenzung verschiedener Regelungsebenen. Entscheidend formuliert durch die katholische Soziallehre, ist es ein tragender Grundsatz der Europäischen Union und im Grundrechtskatalog unserer Verfassung verankert. Es besagt, daß unter verschiedenen Regelungsebenen eine Kompetenzverteilung grundsätzlich auf der problemnäheren Ebene vorzunehmen ist. Die jeweils höhere Eben darf nur dann (subsidiär) eingreifen, wenn die niedrigere Ebene nicht zur eigenständigen Problemlösung in der Lage ist.

Das Arbeitsrecht kennt im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten mit der arbeitsvertraglichen, betrieblichen, tarifvertraglichen und gesetzlichen insgesamt vier Regelungsebenen, deren Kompetenzen durch das Subsidiaritätsprinzip ausgeformt werden können. Die Fragestellung des Arbeitspapiers ist, wie das Arbeitsrecht das Subsidiaritätsprinzip umsetzt – und ob durch eine konsequentere Beachtung ein flexibleres und transparenteres Arbeitsrecht möglich ist.

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