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Giesen, Unfallversicherungsmonopol und EG-Vertrag

ZESAR 2009, 311 ff.

01.08.2009

Der Europäische Gerichtshof hat am 5.3.2009 im Fall „Kattner Stahlbau“ zur EU-Rechtmäßigkeit des Unfallversicherungsmonopols der deutschen Berufsgenossenschaften Stellung genommen. Allerdings hat er in der Sache selbst nicht endgültig entschieden, sondern dem vorlegenden nationalen Gericht die entscheidenden Kernfragen zur Klärung zurückgereicht. Die Entscheidung des Gerichtshofs betrifft in zwei Teilen die Prüfung des Unfallversicherungsmonopols anhand des Wettbewerbsrechts des EG-Vertrages (Art. 81 ff. EG) und anhand der Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 ff. EG). Während der EuGH die Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts mangels Unternehmenseigenschaft der Berufsgenossenschaft ablehnt, sieht er in dem Monopol eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit. Die nähere Untersuchung der möglichen Rechtfertigung dieser Beschränkung überläßt er aber dem vorlegenden nationalen Gericht. Giesen kommt in seinem Aufsatz zu dem Ergebnis, daß nach den Maßstäben, die der EuGH in seinem Urteil setzt, die Erforderlichkeit des Unfallversicherungsmonopols der deutschen Berufsgenossenschaften abgelehnt werden muß.


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