Vielmeier, Vollstreckung gegen Vollstrecker
BB 2011, 3066
05.12.2011
Eindeutig soll die Rechtslage sein, glaubt man einigen Literaturstimmen. Von Anfang an sei die Tariffähigkeit der CGZP zweifelhaft gewesen, deshalb haben Verleiher auch nicht auf sie vertrauen dürfen und seien deshalb weder zivilrechtlich noch strafrechtlich oder gar in der Sozialversicherung schutzwürdig.
Der Beitrag zeigt an einem aktuellen Fall des Arbeitsgerichts Dortmund, dass auch gesetzliche Krankenkassen, die als Einzugstelle zur Überwachung der Sozialversicherungsbeiträge berufen sind, Sozialversicherungsfachangestellte auf Basis der CGZP-Tarifverträge geliehen haben. Aber wer, wenn nicht sie, hätten die angeblich so klare Rechtslage erkennen können?