Rieble, Mindestlohnflucht durch Zeitarbeit
DB 2011, 356
11.02.2011
Teure Tarifverträge und die Konzentration auf das Kerngeschäft sind einige der Gründe, warum derzeit nahezu alle Unternehmen einzelne interne Tätigkeiten auf Dritte auslagern. Regelmäßig zeichnen sich diese Fremdunternehmen dabei noch durch hohe Erfahrungswerte aus und sind in ihrem Bereich stark spezialisiert, wodurch sich vielfach schon allein deshalb Kosten einsparen lassen. Für diese Ausgliederung stehen den Unternehmen rechtlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung: die Fremdvergabe an Subunternehmer und die Arbeitnehmerüberlassung. Der Beitrag setzt sich mit beiden Alternativen auseinander und veranschaulicht am Beispiel der Hoteldienstleister, daß der Wechsel zur Zeitarbeit dabei zur Tarifflucht aus Mindestlöhnen im Hotelgewerbe genutzt werden kann, weil und wenn dadurch deren fachlicher Geltungsbereich verlassen wird.