Die Haftung des Organs und/oder des leitenden Angestellten für Bußgelder
Rechtsanwalt Dr. Knut Müller (dkm Rechtsanwälte. Kanzlei für Arbeitsrecht.)
06.12.2018 um 19:30 Uhr
Inhaltsangabe
Der Vortrag behandelt allgemeine Grundlagen aus dem Schadensrecht und die Übertragung dieser Grundsätze auf die Haftung von Organen und Leitenden Angestellten für Bußgelder, die zum Beispiel das Bundeskartellamt oder die BaFin gegenüber Unternehmen verhängen. Die Bußgelder gehen in der Regel auf pflichtwidriges Verhalten von Organen und/oder Leitenden Angestellten eines Unternehmens zurück, sodass ein möglicher Regress gegen die verantwortlich handelnden Personen zu prüfen ist. Unterschiedliche Judikate aus verschiedenen Rechtswegen werden beleuchtet.
Kurzprofil Dr. Knut Müller
Herr Dr. Knut Müller ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht mit eigener Kanzlei in München. Bereits zu Beginn seiner Tätigkeit hat er den Schwerpunkt seiner beruflichen Ausrichtung auf das Arbeitsrecht gelegt. Zudem liegt sein Augenmerk im Bereich der Managementhaftung sowie des Sozialversicherungsrechts. Aufgrund der Spezialisierung seiner Tätigkeit und der Betreuung von Arbeitnehmern/innen, Betriebsräten, Arbeitgebern und Führungskräften, ist es Herrn Dr. Müller möglich, im Rahmen seiner Vorträge das Arbeitsrecht von allen Seiten der Beteiligten zu betrachten und seine Erfahrung in diesem Bereich weiterzuvermitteln.
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