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Gestaltung der Betriebsstruktur durch Betriebsräte und Arbeitgeber – einvernehmlich oder konfliktorisch

Professor Dr. Volker Rieble (ZAAR)

11.07.2024 um 19:00 Uhr

Inhalt

Die Rechtspraxis nimmt "Betriebe", so wie sie gelebt und gewählt werden, vielfach ohne Fragezeichen hin. Betriebsverfassungskonflikte zeigen Schwierigkeiten auf, etwa wenn der von Produktionsmitarbeitern dominierte Betriebsrat Arbeitzeitgestaltungen oder Fragen der Remote-Arbeit für von ihm weniger repräsentierte Mitarbeitergruppen in FuE oder im Vertrieb mit Desinteresse verfolgt. Mitunter gestalten Wahlvorstände mit dem Wahlausschreiben Betriebsgrenzen neu und berücksichtigen auch Wahlchancen oder Wünsche nach vergrößerten Betrieben, in denen Schwellenwerte überschritten werden. Schließlich können Betriebsrat und Arbeitgeber sich auf Betriebsgrenzen verständigen – in wirksamen oder unwirksamen Abreden. Der Vortrag sichtet die Motive der Beteiligten und erörtert die Handlungsoptionen.

Gliederung

  1. Motive an der Gestaltung von Betriebsstruktur und Betriebsgrenzen
  2. Korrektur einer falschen Betriebsgrenzenhandhabung
  3. Einseitige Gestaltung durch den Arbeitgeber
    1. Gestaltung von Leitungsmacht und Arbeitsorganisation
    2. Teilbetriebsübergang (unter Meidung des kompensierenden Gemeinschaftsbetriebes)
    3. Einrichtung und Aufhebung eines Gemeinschaftsbetriebes
  4. Einseitige „Gestaltung“ durch Betriebsrat und Wahlvorstand
  5. Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat
    1. Betriebsstruktur nach § 3 II BetrVG
    2. Vereinbarter Gemeinschaftsbetrieb (etwa im Interessenausgleich)
    3. Abgesprochene Wahlausschreiben

Professor Dr. Volker Rieble


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