ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München

Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht ist ein Institut an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Die Einrichtungen arbeiten auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der LMU und der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht vom 4. September 2003 eng zusammen. Durch die wissenschaftliche Zusammenarbeit wollen die Kooperationspartner aus der Perspektive des Arbeitsrechts und unter Einbeziehung sowohl anderer Fachwissenschaften als auch der arbeitsrechtlichen Praxis einen Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und zur Sicherung des sozialen Friedens leisten.

Ziele der Zusammenarbeit sind:

  • Durchführung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Arbeitsbeziehungen,
  • Ausbau des Lehrangebotes an der LMU,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen wissenschaftlichen Einrichtungen,
  • Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und
  • Verknüpfung von Wissenschaft und Praxis.

Die Professoren des Forschungszentrums sind zugleich ordentliche Professoren an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität. Sie werden in einem regulären Verfahren nach dem Bayerischen Hochschulgesetz durch Universität und Ministerium berufen und nehmen dort ihre Lehrverpflichtung wahr.

Die Kooperation zwischen dem Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und der Juristischen Fakultät der LMU findet ihre organisatorische Grundlage in einem gemeinsamen Gremium, dem Forschungsdirektorium. Dieses hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Forschungszentrum und Universität zu stärken und die wissenschaftliche Unabhängigkeit zu sichern. Ihm gehören die wissenschaftlichen Direktoren des ZAAR sowie bis zu vier hauptberuflich an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätige Professoren an, die die Lehrbefugnis im Arbeitsrecht besitzen. Das Forschungsdirektorium befasst sich mit der konkreten Durchführung der Kooperation zwischen der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht und der Ludwig-Maximilians-Universität München.


Servicebereich