ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
print

Links und Funktionen

Navigationspfad


Inhaltsbereich

Ziel

„Das Deutsche Arbeitsrecht ist ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Gleichwohl bleibt die ökonomische Folgewirkung arbeitsrechtlicher Schutzmaßnahmen – insbesondere gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch für Existenzgründer – bislang zuwenig berücksichtigt. Zunehmend ist in Vergessenheit geraten, dass das Arbeitsrecht Teil der Wirtschaftsordnung ist und deshalb einer ordnungspolitischen Fundierung bedarf. Zudem ist das Arbeitsrecht auf dem Rückzug, Universitäten mit arbeitsrechtlichem Forschungsschwerpunkt gibt es kaum noch, Arbeitsrecht ist nicht modern“.

Die Präambel der Satzung der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) beschreibt den gegenwärtigen Zustand des Arbeitsrechts in Deutschland. Die 2003 errichtete, gemeinnützige Stiftung hat es sich deshalb zur Aufgabe gemacht, Wissenschaft und Bildung auf dem Gebiet des Deutschen, Europäischen und Internationalen Arbeitsrechts sowie des Sozialversicherungsrechts nachhaltig zu fördern. Das Arbeitsrecht soll seiner wirklichen Bedeutung entsprechend und vor dem Hintergrund der ökonomischen Folgenanalyse ordnungspolitisch strukturiert werden.

Zu diesem Zweck richtete StAR ein Forschungsinstitut ein – das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (ZAAR). Am ZAAR forschen herausragend ausgewiesene Wissenschaftler in enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) im Arbeitsrecht. Dieses Rechtsgebiet ist auch im Zuge eines zusammenwachsenden Europas und einer globalen Wirtschaft einer der zentralen Faktoren für wirtschaftliche Prosperität und sozialen Frieden in Deutschland.

Die Tätigkeit des Zentrums beschränkt sich aber nicht auf die Forschung. Vielmehr werden die gewonnenen Erkenntnisse auch den Entscheidungsträgern im Arbeitsrecht zugänglich gemacht. Durch verschiedene Veranstaltungen und Veröffentlichungen sollen alle am Arbeits(rechts)leben Beteiligten in die Lage versetzt werden, das Arbeitsrecht vor dem Hintergrund seiner ordnungspolitischen Dimension zu verstehen und die Erkenntnisse in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen.

Durch die enge Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München sollen auch die Entscheidungsträger von morgen arbeitsrechtlich fundiert ausgebildet werden. Das ZAAR macht Studenten und Doktoranden die Bedeutung des Arbeitsrechts deutlich und ermöglicht ihnen ein Studium auf der Grundlage neuester arbeitsrechtlicher Forschungsergebnisse. 

  • Stiftungserrichtung

    In einem Festakt am 4. September 2003 wurde in Anwesenheit führender Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft die Errichtung der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) und die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Ludwig-Maximilians-Universität München und StAR feierlich vollzogen. mehr

  • Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München

    Das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht ist ein Institut an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU). Die Einrichtungen arbeiten auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung zwischen der LMU und der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht vom 4. September 2003 eng zusammen. mehr


Servicebereich