Die Promotion (lat.: promovere = vorwärts bewegen, vorwärts bringen, befördern; engl. promotion) ist das Verfahren, mit dem die Fakultät durch den Dekan (Promotor) den Kandidaten durch die Verleihung der Doktorwürde „befördert“. Das Verb „promovieren“ beschreibt also eine Tätigkeit der Fakultät (und nicht des Doktorvaters, der keinen Doktorgrad verleihen kann): Der Kandidat wird promoviert, ist also Objekt und nicht Subjekt der Tätigkeit. Wer von sich sagt, er habe promoviert, provoziert unter Gebildeten nur die Gegenfrage: wen?
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