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Grundlegendes

Die Promotion (lat.: promovere = vorwärts bewegen, vorwärts bringen, befördern; engl. promotion) ist das Verfahren, mit dem die Fakultät durch den Dekan (Promotor) den Kandidaten durch die Verleihung der Doktorwürde „befördert“. Das Verb „promovieren“ beschreibt also eine Tätigkeit der Fakultät (nicht des Doktorvaters, der keinen Doktorgrad verleihen kann): Der Kandidat wird promoviert, ist Objekt und nicht Subjekt der Tätigkeit. Wer von sich sagt, er habe promoviert, provoziert unter Gebildeten nur die Gegenfrage: wen?

Die schriftliche Doktorarbeit heißt Dissertation (lat. dissertatio = wissenschaftliche Abhandlung von disserere, auseinandersetzen, erörtern, abhandeln). Mit dem Grundverb serere ist verwandt: miserere, weswegen der Doktorand in der Schlußphase der Arbeit Mitleid verdient. Synonym ist disputare, weswegen die Dissertation auch eine Disputation ist. Mit „dissertatio“ ist jede wissenschaftliche Arbeit gemeint. Um die Doktorarbeit hiervon zu scheiden, heißt sie „Inauguraldissertation“ (weswegen dieser Begriff das Titelblatt der Arbeit ziert). Im alten Rom wurden die Auguren (Staatspriester, die ermittelten, ob Jupiter einer Staatshandlung zustimme) mit einer religiösen Zeremonie in ihr Amt eingeführt, der Inauguration. Später verschob sich die Wortbedeutung auf jede Form der feierlichen Amtseinführung – auch die des mittelalterlichen Doktoranden in sein Dozentenamt. Deswegen ist die Inauguraldissertation diejenige wissenschaftliche Schrift, die die zur Erreichung des Doktorgrades verfaßt wird. Früher hieß die mündliche Verteidigung der Arbeit „Inauguraldisputation“. Sie ist inzwischen abgeschafft.

Zur Rechtschreibung: „Doktorand“ oder „Promovend“ ist derjenige, der promoviert werden soll. Diese Gerund-Konstruktion ist notwendig mit „nd“ zu schreiben. Ganz falsch also: der Doktorant (wenn nicht als Scherz-Zusammensetzung „Dokto-Rant“ gemeint). Die Endung „nt“ wie in Dozent, Assistent oder Fabrikant ist Präsenspartizipien vorbehalten. Unterschied: Der Dozent doziert aktiv; der Assistent assistiert und der Fabrikant fabriziert ebenso. Das Gerund ist ein Verbalsubstantiv, hier mit passiver Bedeutung. Der Doktorand wird promoviert und betreut.

Im Mittelalter war mit der Doktorwürde (Doktorat) die höchste akademische Würde erlangt. Mit der feierlichen Verleihung (mit den Insignien Buch, Ring und Doktorhut) war die Lehrbefugnis (licentia docendi) verbunden und das Recht seinerseits als Doktorvater zu fungieren. Später wurde die akademische Berechtigung vom Doktordiplom gelöst und die Habilitation vorausgesetzt. Doktor heißt also eigentlich „Dozent“ (instruktiv Stichwort Universität in: Herders Staatslexikon, 3. Auflage 1908-1912).
Heute bringt die Doktorwürde nur die zwei Buchstaben auf der Visitenkarte – außerdem die formale Voraussetzung für die Habilitation. Der Doktor ist kein (Ehren-)Titel (wie der frühere preußische Staatsrat), sondern ein akademischer Grad, eine „Würde“. Er wirkt im bürgerlichen Leben mitunter ähnlich wie ein Adelsprädikat. Der Doktorgrad ist kein Namensbestandteil, weswegen es keinen Anspruch auf entsprechende Anrede gibt. Der Sinn der Promotion besteht also für den Kandidaten einmal im nach wie vor prestigeträchtigen Namenszusatz, der im Berufsleben (außerhalb der Justiz) von Vorteil ist, namentlich als Rechtsanwalt. In Anstellungsverhältnissen kann der Doktorgrad zur Anhebung des Gehalts führen. Meine Doktorandinnen haben mitgeteilt: Der Doktorgrad wirkt deutlich antidiskriminierend.
Vor allem aber lernt man durch das Fertigen der Dissertation, ein dickes Brett zu bohren, also ein großes und anspruchsvolles Thema mit wissenschaftlicher Methode intelligent zu bearbeiten. Doktoranden scheitern meist nicht an der fehlenden Geistesgabe, sondern daran, daß ihnen die Ausdauer fehlt. Diese Fähigkeit macht sich später in jedweder Projektarbeit bezahlt. So gesehen ist das Schreiben eines Buches nach strengen Regeln ein Akt der Persönlichkeitsbildung.
Zum Ganzen: Ingo von Münch, Promotion, 3. Auflage (2006)

In der universitären Praxis spielt die Unterscheidung zwischen externen und internen Doktoranden eine große Rolle, auch wenn diese in den Promotionsordnungen nicht vorkommt: „Interne“ sind Mitarbeiter des Lehrstuhles; insofern ist es üblich, daß der Lehrstuhlinhaber Assistenten die Promotionsbetreuung zusagt. Das ist auch Instrument zur Personalgewinnung, zeigt aber zugleich, daß der Mitarbeiter seine persönliche Forschung am Lehrstuhl als universitärer Einheit erbringt. Der externe Doktorand gehört nicht dem Lehrstuhl an, bedeutet für den Betreuer ausschließlich Arbeit, mitunter auch Plagiatrisiko und allenfalls immaterielle Anerkennung. Hinzu kommt, daß die Mitarbeiter am Lehrstuhl das wissenschaftliche Arbeiten gelernt haben, wohingegen Externe in Methode, aber auch exaktem Sprachgebrauch heutzutage Defizite aufweisen. Wer die Anforderungen an Dissertationen nicht herunterschrauben will, muß deshalb im Rahmen der Betreuung Nachschulung praktizieren. Die Neigung der Hochschullehrer, sich zusätzliche und unvergütete Qualen und Risiken aufzuerlegen, ist beschränkt.

Voraussetzungen

Während die Promotion, das gesamte Verfahren zur Erlangung des Doktorgrades, durch die Fakultät (und deren Dekan) erfolgt, wird die Dissertation vom Doktorvater oder der Doktormutter betreut. Sie brauchen für eine Promotion in München also zweierlei:

  1. Die Promotionsberechtigung nach der Promotionsordnung der Münchner Juristischen Fakultät. Diese setzt voraus:
    • Mindestens ein „vollbefriedigendes“ Referendar- oder Assessorexamen; Dispens ist in München nicht möglich.
    • Zwei Semester Studium der Rechtswissenschaften an der LMU, diese Studienzeit kann auch durch das Promotionsstudium (Einschreibung erforderlich) absolviert werden.
  2. Die Bereitschaft eines tauglichen Betreuers (ordentlicher oder außerordentlicher Professor, auch Honorarprofessor, Privatdozenten, pensionierte Professoren, § 11 PromO iVm Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG) der zusätzliche Anforderungen stellen kann.

Volker Rieble nimmt nach inzwischen 100 Betreuten externe Doktoranden nur in Ausnahmefällen an.

[VR 2017]

 


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