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BAG Moot Court 2010

Beim dritten arbeitsrechtlichen Moot Court des Bundesarbeitsgerichts drehte sich alles um eine Flasche Goldwasser. Friedrich Flaschmann wurde verdächtigt, ebendiese entwendet zu haben, und deshalb von seinem Arbeitgeber, der Spritmeiers Feinste Genüsse GmbH, gekündigt. Gegen diese Verdachtskündigung setzte sich Flaschmann klageweise zur Wehr.

Für die Ludwig-Maximilians-Universität München traten in diesem Jahr zwei studentische Teams an. Beiden kam in der ersten Verhandlungsrunde die Aufgabe zu, den klagenden Arbeitnehmer durch Schriftsätze und in der mündlichen Verhandlung zu vertreten. Annemarie Aumann und Christian Rumberger bildeten das erste Team, Daniela Rottmeier und Kathrin Borkowetz das zweite. Sie wurden von Prof. Dr. Rieble, den wissenschaftlichen Mitarbeitern des ZAAR und den Teilnehmern des zweiten arbeitsrechtlichen Moot Courts beim Bundesarbeitsgericht betreut und unterstützt.

Zunächst galt es im Herbst 2009 einen fünfseitigen Schriftsatz anzufertigen, bevor am 21. Januar 2010 die mündlichen Verhandlungen vor den Bundesrichtern stattfanden. In der Vorrunde traten insgesamt 32 Teams von 21 Universitäten in vier Kammern gegeneinander an. Pro Kammer konnte sich stets nur ein Team für das Halbfinale qualifizieren. Leider waren alle Teams derselben Universität jeweils der gleichen Kammer zugewiesen, sodaß von vornherein nur ein Münchener Team die nächste Runde erreichen konnte. Von der LMU München gelang dies dem Team Rottmeier/Borkowetz, das sich gegen das ebenfalls sehr gut auftretende Team der Universität Jena behaupten konnte. Annemarie Aumann und Christian Rumberger hatten sich gegenüber dem Team aus Berlin durchzusetzen.

Im Halbfinale bestand die doppelte Herausforderung darin, nicht nur mit einer Fallvariante konfrontiert zu werden, sondern nun auch die Seite zu wechseln und die Prozeßvertretung der Spritmeier GmbH zu übernehmen. Daniela Rottmeier und Kathrin Borkowetz konnten auch mit dieser Situation souverän umgehen und aus dem Wettstreit mit dem Team der Universität Göttingen erfolgreich hervorgehen. Währenddessen behauptete sich das Team der Universität Halle in langer Verhandlung gegen das der Universität Bayreuth.

Im Finale hatte das Münchener Team im Großen Sitzungssaal vor einem Senat aus fünf Bundesrichtern nun wieder die Aufgabe, den Kläger zu vertreten, allerdings auch hier die Abwandlung des Sachverhalts adäquat in den Ausführungen einzuflechten. Dies gelang ihnen und sie konnten aus einer fairen, teils auch erheiternden Verhandlung vor großem Publikum gegen die Studentinnen der Universität Halle als Sieger hervorgehen.

Der Moot Court war für beide Teams eine außergewöhnliche und lehrreiche Erfahrung und eine gute Möglichkeit, juristisches Wissen in der Praxis anzuwenden. Ebenso war es eine Freude, Richter des Bundesarbeitsgerichts und viele Studenten von Universitäten aus ganz Deutschland kennen zu lernen.

Nach dem Erreichen des ersten und dritten Platzes beim zweiten arbeitsrechtlichen Moot Court 2007/2008 hat somit ein Team der Ludwigs-Maximilians-Universität München auch die dritte Ausgabe dieses Wettbewerbs für sich entscheiden können. Darin zeigt sich die Stärke der universitären Ausbildung im Arbeitsrecht an der LMU München. Beide Münchener Teams danken Prof. Dr. Rieble und seinen Mitarbeitern für die intensive Betreuung bei den Vorbereitungen und dem Auftritt vor dem Bundesarbeitsgericht.

Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts

 

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