ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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Arbeitsrecht als Beruf

Die Berufsaussichten von Absolventen, die vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse und mindestens Grundkenntnisse des Sozialrechts mitbringen, sind verglichen mit dem anderer Spezialisierungen, als recht gut zu bezeichnen. Dies kann man schon den Stellenanzeigen in der NJW entnehmen, in denen überdurchschnittlich häufig Volljuristen mit belegbaren arbeitsrechtlichen Kenntnissen gesucht werden. Mit einer Vertiefung im Arbeitsrecht ist man als Absolvent sowohl für wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Großkanzleien interessant, die stets eine arbeitsrechtliche Abteilung haben, als auch für mittelständische und kleine Kanzleien. Dabei sind auch sozialrechtliche Kenntnisse in der anwaltlichen Praxis unerläßlich.

Die Personalabteilungen der Unternehmen aller Größenordnungen sind ebenso auf Arbeitsrechtler angewiesen; dort wird allerdings erwartet, daß die Absolventen bereit sind, sich in personalwirtschaftliche Fragen einzuarbeiten. Ein eigenes Berufsfeld ist die Tätigkeit als Verbandsjurist bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, die ihre Mitglieder arbeitsrechtlich beraten, aber auch eigene insbesondere tarifpolitische Aufgaben arbeitsrechtlich begleiten müssen. Ferner beschäftigen viele Sozialleistungsträger und in der Sozialpolitik tätige Verbände Juristen. Schließlich bietet die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ein besonders attraktives Betätigungsfeld.


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