ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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StAR

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Die gemeinnützige Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht (StAR) wurde am 21. August 2003 im Zusammenwirken mit der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München errichtet.

Gründungsstifter sind:

Die Stiftung setzt sich aus folgenden Organen, die zur Erreichung des Stiftungszwecks kooperieren, zusammen:

Stiftungsvorstand

Der aus den Professoren des Forschungszentrums bestehende Stiftungsvorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der Satzung und ist in allen wissenschaftlichen Fragen unabhängig. Der Geschäftsführende Direktor des Forschungszentrums ist der Vorsitzende des Vorstandes:

  • Professor Dr. Richard Giesen - Vorsitzender
  • Professor Dr. Volker Rieble - stv. Vorsitzender

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat, der den Stifterwillen repräsentieren soll, ist für die Vermögensverwaltung der Stiftung zuständig, ohne auf Forschungsinhalte und Ergebnisse Einfluss zu nehmen. Er besteht aus mindestens drei bis höchstens fünf Personen, wobei mindestens drei Mitglieder die Stifter repräsentieren müssen. Derzeit sind dies: 

  • Bertram Brossardt (Hauptgeschäftsführer des VBM) - Vorsitzender
  • Dr. Klaus-Peter Stiller (Hauptgeschäftsführer des BAVC) - stv. Vorsitzender
  • Oliver Barta (Hauptgeschäftsführer Südwestmetall)

Kuratorium

Das Kuratorium beruft den Geschäftsführenden Direktor und die Nachfolger des Stiftungsrates, genehmigt die Jahresrechnung und kann Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Verwendung der Stiftungsmittel geben. Es entlastet den Vorstand. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei bis höchstens fünf Mitgliedern, die von den Stiftern bestellt werden. Derzeit sind dies:

  • Dr. Jan Stefan Roell (Vorstandsmitglied von Südwestmetall) - Vorsitzender
  • Dr. Jochen Wallisch (Vorstandsmitglied des VBM) - stv. Vorsitzender
  • Angela Wörl (Vorstandsmitglied des BAVC)

Forschungsdirektorium

Dem Direktorium gehören alle Professoren an, die am ZAAR tätig sind. Es ist zuständig für wissenschaftliche Fragen, insbesondere die Ausgestaltung von Forschungsprojekten. Den Vorsitz im Direktorium führt der Geschäftsführende Direktor des ZAAR. Kooperationspartner der Stiftung für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht können nach Maßgabe eines Kooperationsvertrages und unter Wahrung der Stimmenmehrheit der Professoren des ZAAR fachkundige Professoren in das Direktorium entsenden.

  • Professor Dr. Richard Giesen (ZAAR) - Vorsitzender
  • Professor Dr. Abbo Junker (ZAAR)
  • Professor Dr. Volker Rieble (ZAAR)
  • Professor Dr. Martin Franzen (LMU)

Beirat

Darüber hinaus berät ein Beirat aus herausragend qualifizierten Persönlichkeiten den Vorstand in Fragen hinsichtlich der Verwirklichung des Stiftungszweckes.

Stiftungssatzung


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