ZAAR
Zu diesem Zweck unterhält die Stiftung die wissenschaftliche Forschungseinrichtung "Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht" (ZAAR), die sich aus drei Abteilungen zusammensetzt:
- Abteilung I - "Deutsches Arbeitsrecht sowie Beschäftigung"
- Abteilung II - "Europäisches und Internationales Arbeitsrecht sowie Systemvergleich"
- Abteilung III - "Arbeits- und Sozialversicherungsrecht"
Das Forschungszentrum kommt seinem Auftrag durch die arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Forschung nach – insbesondere durch ordnungspolitische Grundlagenforschung, aber auch durch die Erforschung der Unternehmensverträglichkeit und der Beschäftigungswirkung des Arbeitsrechts sowie der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen für Existenzgründer oder der Klein- und Mittelstandsunternehmer. Die Forschungsergebnisse werden dokumentiert und publiziert. Weitere tragende Säule der Tätigkeit des Forschungszentrums ist die universitäre Ausbildung und die Weiterbildung von Praktikern des Arbeitsrechts.
Durch die ausschließliche Besetzung des Vorstandes der Stiftung mit den wissenschaftlich verantwortlichen Professoren des Zentrums und die gesetzlichen Folgen der gewählten Form einer Stiftung ist eine größtmögliche Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Forschung und Ausbildung sogar von den Stiftern selbst gegeben. Eine Unabhängigkeit, die unabdingbare Voraussetzung für eine freie Wissenschaft ist.