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Chatbots

„Künstliche Intelligenz“ ist nicht „intelligent“. Aber das sind viele Autoren auch nicht. Der Einsatz ist schwierig, wer ChatGPT und andere Chatbots nutzen will, muss die Fragetechnik beherrschen, das „Prompting“.
Im Kern geht es darum, dem Chatbot klare und zielgerichtete Anweisungen zu erteilen. Kombiniert werden sollte eine präzise Fragestellung mit Informationen zum Kontext und Anweisungen zum gewünschten Antwortformat. Die Fragen können durch Anschlussfragen stufenweise konkretisiert werden. Weisen Sie den Chatbot an, Quellen für seine Antwort anzugeben, und überprüfen Sie diese unbedingt!
Mehr zum „Prompting“:


Der Chatbot dient aber nicht zur Textsimulation, sondern vor allem als Supersuchmaschine und Ideenfinder. Formulieren Sie hernach selbst. Wer Textvorschläge von ChatGPT, Google Gemini, Grok oder Claude AI in den eigenen Text übernimmt, der simuliert eine Leistung, die er nicht erbracht hat. In aller Regel werden solche Fremdleistungen auch gedanklich nicht durchdrungen. Die Doktorarbeit wird zur punktuellen Collage. Urheberrechte verletzt der Doktorand oder Seminarist zwar nicht, weil KI-Texte nicht urheberrechtsfähig sind. Es handelt sich gleichwohl um eine Täuschung über eigene denkerische Leistung. Deshalb ist die juristische Fakultät zu großzügig, wenn sie den Texteinsatz erlaubt und bei der Erklärung über die Eigenständigkeit der Leistung die pauschale Angabe genügen lässt, welcher Chatbot genutzt wurde.

In meinem Seminar zu „Liebschaften am Arbeitsplatz“ waren wir über schlechte Seminararbeiten verwundert. Mit wenig Anstrengung war es möglich, in einer halben Stunde eine inhaltlich und sprachlich deutlich bessere Arbeit über ChatGPT zu erhalten – ohne Zitate, weil die maßgeblichen Texte bei juris und beck-online für den Chatbot nicht verfügbar sind.

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