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Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis wird der Arbeit angefügt, i.d.R nachgestellt.

  • Es muss alle zitierten Literaturfundstellen (aber auch nur diese) – also: Bücher (Monographien), Kommentierungen, Aufsätze aus Zeitschriften und Sammelwerken (insbesondere Festschriften) – enthalten.
  • Gesetze und Gerichtsentscheidungen (nebst Anmerkungen!) sind nicht in das Literaturverzeichnis aufzunehmen.
  • Bei Hausarbeiten war es üblich, nach Kategorien getrennt zu sortieren (Lehrbücher, Kommentare...). Das ist unnötig und stört den suchenden Leser, der sich am Alphabet orientiert.

Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch zu ordnen.

  • Werke (insbesondere Kommentare), die von mehreren Autoren bearbeitet sind, werden im Literaturverzeichnis unter dem Namen des erstgenannten Autors oder Herausgebers eingeordnet.
  • Die Herausgebereigenschaft muss gekennzeichnet werden (um die Urheberzuschreibung zu vermeiden). Das geschieht durch den Klammerzusatz „(Hrsg.)“ oder „(Hg.)“
  • Bei Groß- oder Standardkommentaren (Staudinger, Soergel, Erman) ist der Titelname zu verwenden, auch wenn der namensgebende Werkbegründer keine Funktion mehr ausübt. Der jeweilige Bearbeiter ist beim einzelnen Zitat anzugeben.
  • Werden mehrere Werke eines Autors zitiert, so ist der Autorenname nur erstmals anzugeben. Freilich ist dann auf das Geschlecht oder den Plural besonders zu achten.
  • Nach einer Autorin darf nicht stehen: „derselbe“.
  • Doppelnamen werden durch Bindestrich (Neumann-Duesberg), die Namen mehrerer Autoren durch Schrägstrich (Löwisch/Rieble) verbunden. Adelsprädikate sind für die Reihung unbeachtlich: „von Hoyningen-Huene“ steht bei „H“ und nicht bei „v“ (hier versagt die Sortierfunktion von Word). Akademische Grade des Autors werden nicht angeführt.

Im Einzelnen sind anzugeben:

  • bei Lehrbüchern, Kommentaren und Monographien:
    der Name (nebst Vornamen) des oder der Autoren; der Titel des Werkes; ggf. Band und Auflage; Erscheinungsjahr. Der Erscheinungsort ist bei den heute üblichen Vielfachsitzen von Verlagen eher irreführend und überflüssig (Tokio, Paris und Posemuckel). Wegen der ISB-Nummerierung und der guten EDV-Zugänglichkeit ist auch ohne Angabe des Sitzes die Auffindbarkeit gewährleistet. Ausnahme Dissertationen im Selbstverlag (Diss. Greifswald).
    Der Name sollte durch Formatierung (kursiv, Kapitälchen) hervorgehoben werden. Insofern empfiehlt sich eine Zeichenformatvorlage (Autor), die durch den ganzen Text verwendet wird.
    Beispiel: Löwisch, Manfred, Arbeitsrecht, 7. Auflage (2004).
  • bei Fest- oder Zeitschriftbeiträgen:
    der Name (nebst Vornamen) des oder der Autoren; Titel des Beitrags (Aufsatzes); bibliographische Angabe der Festschrift bzw. Angabe der Zeitschrift und des Jahrgangs; Seitenangabe.
    Beispiel: Rieble, Volker, Kompensation der Betriebsspaltung durch den Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen (§ 322 UmwG), Festschrift für Günther Wiese (1998), S. 453.
    Bei Festschriften, Gedenkschriften und Ehrensymposien kann auf die Angabe der Herausgeber und des Titels verzichtet werden, weil der akademische Verkehr die Festgabe der zu ehrenden Person zuordnet. Selbstverständlich bleibt das „große Zitat“ erlaubt.
    Also: Sieg, Interne Schlichtung zur Vermeidung von Arbeitsgericht und Einigungsstelle, in 2. BAG-FS (2004) S. 1329 ff. oder Rieble, Qualifizierungstarifverträge, in: Preis/Oetker/Rieble (Hg.), 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, [zit: 2. BAG-FS] (2004) S. 831 ff.
  • Die Jahresangabe kann bei Büchern in Klammern oder zwischen Kommata stehen. Ersteres hat den Vorzug, dass dann, wenn der Titel eine Jahresangabe enthält, das Erscheinungsjahr deutlicher abgesetzt ist, etwa: Jahrbuch des Arbeitsrechts 2003 (2004), oder: Aktuelles Arbeitsrecht 2002 (2003).
  • bei Zeitungsartikeln:
    der Name (nebst Vornamen) des Verfassers; Titel des Artikels; Name der Zeitung; Nummer der Ausgabe; Erscheinungsdatum; Seitenangabe
    Beispiel: Hefty, Georg Paul, Ehrlich währt am längsten, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Nr. 264 vom 13.11.2002, S. 1
    Fehlen einzelne Angaben in der Publikation (z.B. Verfasser, Erscheinungsort oder -jahr), so ist dies im Literaturverzeichnis kenntlich zu machen (etwa durch „o.V.“, „o.O.“ oder „o.J.“).
  • Werden in der Arbeit Abbildungen verwandt, so schließt sich an das Literaturverzeichnis ein Abbildungsverzeichnis an, das die Herkunft der Abbildungen nachweist.
  • Jahresangaben immer vierstellig: Also NZA 2004, 1 ff und nicht: NZA 04, 1



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