ZAAR - Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht
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Themenbasierte Suche

Regalsichtung in der Bibliothek

Wer ein Buch zum Thema des Interesses gefunden hat, sollte einen Blick in das Bibliotheksregalwerfen: Bibliotheken sind in der Regel thematisch geordnet, sodass links und rechts vom Ausgangswerk vielfach relevante Werke zu finden sind.

Schneeballrecherche

Ebenfalls kann von einem bestimmten Werk ausgehend, das sich mit dem interessierenden Thema beschäftigt, nach der Schneeballmethode recherchiert werden; über die im Text referenzierten Nachweise finden sich weitere Titel, aber auch Gerichtsentscheidungen. Diese Methode ist beschränkt: Zuerst ist sie vergangenheitsbezogen: Jener Autor kann nur gelesen und zitiert haben, was zur Zeit seines Schreibens veröffentlicht oder geschrieben war. Je älter das Werk, desto beschränkter also seine Schneeballtauglichkeit“ für aktuelle Ergebnisse. Auf der anderen Seite eröffnen ältere Werke regelmäßig den Zugang zu in Datenbanken nicht erfasster noch älterer Literatur. Das ist nicht nur für historische Arbeiten wichtig. Gerade in älterer Literatur finden sich systematische Erwägungen, die nicht mehr modern sind, aber vielfach treffend. Die alten Autoren hatten bessere Fähigkeiten zur Textdurchdringung und waren vielfach klassisch gebildet. So kann man sich davor schützen, einen unterbewusst angelesenen Gedanken für eigene Erkenntnis zu halten (Kryptomnesie). Auch sonst ist es eher peinlich, als Autor mit einer Wiedererfindung aufzutreten, die vor allem beschränkte Recherche belegt (Fritz Rittner: Orginalität kraft Unbelesenheit“).
Auf der anderen Seite hängt die Qualität dieser Methode von der Qualität des Ausgangswerkes ab. Dort kann unsauber zitiert worden sein: von der Schlampigkeit des Autors über Zitierkartelle, die dem Leser „Abweichler“ verschweigen, bis hin zum harten Plagiat. Insofern ist erstens zu beachten: Schon der gute Text ist nicht gehalten, sämtliche Stimmen zu zitieren (→ Zitieren und Fußnoten), sondern trifft eine Auswahl. Insofern mag Ihre Auswahl anders ausfallen. Der schwache Text des schwächelnden Autors wird vielfach auch in der Recherche und der Verarbeitung von Fremdtexten schwach sein. Dem bösartigen Autor muss man auf die Schliche kommen, um nicht sein Plagiat fortzusetzen oder sein wissenschaftsfremdes Verschweigen unliebsamer Texte zum Mangel des eigenen Werks gerinnen zu lassen (→ Plagiat). Das gelingt nicht immer. Selbst das BVerfG hat im Bankenunionsurteil (30.7.2019 – 2 BvR 1685/14 ua., BVerfGE 151, 202) in Randnummer 139 eine Habilitationsschrift einer Plagiatorin zitiert – also unseriöses Schrifttum.
Datenbanken haben den großen Vorteil, dass ein Text (Buch, Aufsatz, Gerichtsentscheidung) zukunftsgerichtet verknüpft werden kann – mit späteren Zitierungen dieses Textes. Mithin kann man so zeitlich nach vorne suchen:

  • beck-online: Im Siehe-auch-Fenster in der rechten Spalte werden unter „Zitiert in“ Kommentierungen, Beiträge und Rechtsprechung zum gerade aufgerufenen Dokument angezeigt.
  • juris: Nur für Gerichtsentscheidungen wird unter dem Reiter „Diese Entscheidung wird zitiert in“ auf Kommentierungen und Beiträge verlinkt, die diese Entscheidung zitieren. Auch Entscheidungsbesprechungen und Anmerkungen sind genannt.
  • Über dejure.org finden sich bei Entscheidungen unter „Wird zitiert von …“ weitere Entscheidungen, die die aufgerufene zitieren.
  • Zudem können per Phrasensuche (→ Phrasensuche) Aktenzeichen, Fundstellen oder andere Quellenangaben(teile) händisch ins Suchfeld der Datenbank eingegeben werden, um spätere Zitierungen des Textes zu finden. Zu beachten ist, dass nicht einheitlich zitiert wird; so wird beim Beleg von Gerichtsentscheidungen oft das Aktenzeichen nicht mitangegeben (→ Zitieren und Fußnoten – Spezifika bei Gerichtsentscheidungen).

Auch hier darf nicht auf Vollständigkeit vertraut werden. Die Datenbanken geben allenfalls diejenigen Dokumente an, die sie selbst (bei juris teilweise nur als Literaturnachweis) enthalten. Die algorithmische Suche nach Zitierungen hat (noch) keine qualitativen Elemente; es wird dasjenige gefunden, was wörtlich übereinstimmt (Gericht, Aktenzeichen, Entscheidungsdatum; Autorname und Fundstelle). Deshalb meldet die Datenbank auch belanglose Zitate. Andererseits werden solche Beiträge nicht gefunden, die durch Zeichenfehler (Fehlschreibung, Zahlendreher) das zitierte Werk nicht exakt benennen (Klassiker sind Zahlendreher in Datum oder Aktenzeichen oder Fundstelle sowie Namensfehlschreibungen). Auf der anderen Seite hat der Algorithmus, der ausschließlich auf Textübereinstimmung reagiert, den Vorteil, dass er (richtig bezeichnete) Quellen zuverlässig und werturteilsfrei findet.
Die Schnellballrecherche muss wegen ihrer Schwächen durch andere Methoden ergänzt werden.

Kommentare, Bibliographien, Datenbanken

  • Insbesondere Groß-Kommentare enthalten am Anfang der Kommentierung einer Norm ein ausführliches Schrifttumsverzeichnis. Dort findet man vielfach Aufsätze und Bücher zum Thema.
  • Bei Recherchen, die bis in die Anfangszeit des BGB zurückreichen, können frühere Kommentare wie Planck, Bürgerliches Gesetzbuch samt Einführungsgesetz, 1905 und Lehrbücher wie von Tuhr, Der allgemeine Teil des deutschen bürgerlichen Rechts, 1910–1918, als Quellen herangezogen werden.
  • Bibliographien verzeichnen Literaturnachweise und können einen Überblick über neu erscheinende Werke und Aufsätze zu einem bestimmten Thema schaffen. In Betracht kommen beispielsweise die Karlsruher Juristische Bibliographie (KJB) und das Jahrbuch des Arbeitsrechts.
  • Juristische Datenbanken wie juris enthalten auch Literaturnachweise, die nicht im Volltext abrufbar sind, ggf. mit einem kurzen Abstract oder dem Inhaltsverzeichnis. Neuerscheinungen kommen erst verzögert in Datenbanken an (→ Aktualitätsprobleme), sie müssen erst ausgewertet und eingepflegt werden. Abhilfe schaffen:
    • Literaturberichte in Fachzeitschriften, im Arbeitsrecht etwa der ZFA
    • Neuerscheinungslisten, vor allem in der JZ (Online-Fassung oder in den aktuellen Heften; die Listen werden nicht in den Jahrgangsband mitgebunden)

Aktualitätsprobleme

Wirklich „schnell“ ist kein Nachweismedium. Sie müssen also bei der Suche die Zeitlücke in Rechnung stellen, die zwischen dem Datum der Texterstellung (maßgebend für die Aktualität) und der Publikation liegt. Gerichtsentscheidungen werden mitunter am Tag der Verkündung online gestellt. Vor allem das BVerfG ist hier atemberaubend schnell – freilich verlängert sich die Verfahrensdauer zu Lasten der Beteiligten entsprechend. „Normale Gerichte“ haben fünf Monate Zeit zwischen Verkündung des Urteilstenors und dem Absetzen der Gründe, (GemS OGB 27.4.1993 – GmS-OGB 1/92, NJW 1993, 2603; Sonderregelung für Strafurteile in § 275 StPO). Das Gericht sollte Erkenntnisse aus der Zeit nach der Urteilsverkündung nicht mehr in den Text aufnehmen – schon weil die Parteien sich hierzu nicht mehr äußern können. Ob es strafprozessualen Prozessmaximen entspricht, wenn z.B. das AG Flensburg die Besprechung der Pressemitteilung zur eigenen Urteilsverkündung (Jana Wolf, Verfassungsblog 14.11.2022 [16.1.2023]) in den Entscheidungsgründen selbst (7.11.2022 – 440 Cs 107 Js 7252/22 juris-Rn. 19, 23, 27) zitiert, ist fraglich (hierzu: Max Klarmann, Verfassungsblog 28.12.2022 [16.1.2023]). Auch kann sich die Veröffentlichung weiter verzögern, etwa wenn eine Partei ohne Selbstbewußtsein meint, die wissenschaftliche Öffentlichkeit dürfe zu seinem Persönlichkeitsschutz nichts erfahren, weswegen nicht die Urteilsverkündung, wohl aber die Veröffentlichung verzögert wird (vgl. https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-urteil-nach-zweijaehriger-blockade-veroeffentlicht [5.1.2023]: zwei Jahre Verzögerung für die Veröffentlichung einer BGH-Entscheidung). Davon abgesehen wird jedes zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil anonymisiert. Auch das kostet Zeit.
Bei Büchern und Aufsätzen kommt es vielfach zu mehrmonatiger, mitunter sogar mehrjähriger Manuskriptlagerung. Sie wird zuerst durch die technisch notwendige Produktionszeit definiert: Manuskriptlektüre, Annahmeentscheidung, Herstellung der Druckfahne, Korrekturdurchgang beim Autor, Korrektur der Fahne, ggf. zweiter Korrekturdurchgang der „Umbruchfahne“, Druck, Binden und Vertrieb/Auslieferung. Zusätzliche Verzögerungen können aus einem Manuskriptstau insbesondere bei wichtigen Archivzeitschriften folgen; bei Mehrautorenwerken (Handbücher und Kommentare) ist der eine Autor schneller als der andere; die Drucklegung beginnt erst, wenn das letzte Manuskript eingegangen ist. Dass schnelle Autoren ihre Texte mit höchster Akribie permanent auf dem Stand halten, ist eine „hübsche Idee“.
Datenbanken haben ihre eigenen „Zeitprobleme“. Wenn juris nach drei Monaten jedweden Aufsatz, jedwedes Buch und jedwede Entscheidung präsent hätte, wäre das sehr schnell. Auch hier sind Produktionsprozesse zu beachten (Schreiben von Kurzzusammenfassungen, Anbringen von Verlinkungen usw.). Bibliotheksdatenbanken erfassen ein Buch nach Anschaffung. Das muss nicht unmittelbar nach der Veröffentlichung sein. Unsere ZAAR-Bibliothek schafft Bücher i.d.R. wenige Tage nach Erscheinen an. In öffentlich-rechtlichen Strukturen gibt es mitunter „schwierige“ Abstimmungsprozesse zur Anschaffung, Haushaltsengpässe und die besondere Unlust langjährig zermürbten öffentlich-rechtlichen Personals. Mithin kann es auch ein Jahr dauern, bis ein wichtiges Buch angeschafft ist und im Katalog erscheint. Hier helfen die Neuerscheinungslisten der JZ (→ Kommentare, Bibliographien, Datenbanken).
Kurz: Seien Sie sich bewusst: Zeit ist ein knappes Gut, Aktualität in Datenbanken und Veröffentlichungen kann ersehnt und erfleht werden, bleibt aber eine Ausnahme. Wenn Sie mit einem mittleren „jet lag“ von zwölf Monaten kalkulieren, haben Sie die meisten Störungen eingefangen.

Instrumente der Datenbanken nutzen

Juristische Datenbanken bieten meist die Möglichkeit, vergleichbar zur Schneeballrecherche ähnliche oder verwandte Dokumente zum Suchergebnis aufzurufen. Beispielhaft seien genannt:

  • „Ähnliche Dokumente“-Spalte bei juris
  • Schlagwortketten im OPAC
  • „Siehe auch…“-Spalte bei beck-online
  • Ausgehend von einem aufgerufenen Dokument finden sich Links zu weiteren Dokumenten zum Thema, z.B. zu Kommentierungen, Aufsätzen und Zitierungen insbesondere von Gerichtsentscheidungen.
  • Bei Aufruf einer Gesetzesnorm wird auf die Kommentare, die diese Norm kommentieren, verwiesen – hilfreich vor allem bei weniger geläufigen Gesetzen. Ist der Haken bei „Mein beck-online“ (zu finden unter dem Sucheingabefeld) gesetzt, wird nur auf die in den abonnierten Modulen enthaltenen Kommentare verwiesen. Für zusätzliche Ergebnisse kann der Haken entfernt werden, die nicht aufrufbaren Titel müssen dann freilich auf anderem Wege erschlossen werden. Zu beachten ist allerdings, dass auch das Gesamtangebot von beck-online nicht erschöpfend ist.

(Gezielte) Stichwortsuche

Leider gibt es für das das deutsche Recht keine einheitliche Datenbank – für eine ergiebige Suche müssen also mehrere Datenbanken durchsucht werden. Im OPAC sind häufig die Inhaltsverzeichnisse von Werken gescannt und durchsuchbar gemacht, sodass sich auch hierüber eine Stichwortsuche lohnen kann. Nicht zu unterschätzen ist die profan wirkende Google-Suche: Z.B. stellen viele Instituts- oder Autorenwebsites Publikationen online, die so mittels Google im Volltext durchsuchbar sind. Die Suche über Google Scholar schränkt die Suchergebnisse auf wissenschaftliche Dokumente ein, birgt aber auch die Gefahr, dass bestimmte Dokumente hier nicht indexiert sind. Zudem sind einige in Deutschland nicht verfügbare Dokumente ggf. auch über Datenbanken aus dem Ausland abrufbar. Weiter führt die Stichwortsuche dort ggf. zu einem rechtsvergleichenden Argument. Exemplarisch seien hier genannt:

Ziel

Eine fruchtbare Stichwortsuche sollte möglichst präzise und möglichst vollständig sein. „Präzise“ bedeutet, dass bestenfalls nur die Suchergebnisse in der Trefferliste erscheinen, die für den jeweiligen Recherchezweck auch relevant sind – das ist nicht der Fall bei Zigtausenden von Suchergebnissen, die niemand unter vertretbarem Zeitaufwand sichten kann. „Vollständig“ ist eine Suche, wenn alle relevanten Suchergebnisse in der Trefferliste erscheinen, also nichts verloren geht. Freilich ist das ein nicht erreichbares Ziel: „Vollständig“ wird eine Recherche nie sein – das verhindern schon die Fehler in der Datenbank (vor allem Verschlagwortung) und Defizite in der Dokumentenzugänglichkeit.
Idealerweise sind also alle relevanten Dokumente, aber eben auch nur diese in der Trefferliste – werden die Möglichkeiten der Stichwortsuche ausgeschöpft, kann man sich diesem Ziel zumindest grob annähern.

Richtige Suchbegriffe

Die erfolgreiche Suche beginnt mit der Wahl der geeigneten Suchbegriffe. Verschiedene Autoren benutzen unterschiedliche Begrifflichkeiten, um Gleiches oder Ähnliches auszudrücken; wer nur mit einem Begriff sucht, dem entgehen daher wahrscheinlich wesentliche Suchergebnisse. Deswegen müssen Suchbegriffe variiert werden, es sind engere und weitere Begriffe sowie (vermeintliche) Synonyme und verwandte Begriffe zu verwenden, ggf. sind die passenden Normen in die Suche einzubeziehen. Man kann auch eine „Suchmatrix“ anlegen (Begriff benutzt z.B. Lindner, Wissenschaftliches Arbeiten, 2017, S. 60), um bei aufwendigeren Recherchevorhaben den Überblick über die Suchbegriffe zu behalten.
Erfolgversprechende Suchbegriffe sollten immer wieder ergänzt und angepasst werden, wenn sie im Laufe der Recherche in den interessierenden Kontexten auftreten.

Boolesche Operatoren

Die meisten Suchmaschinen, Datenbanken und online-Bibliothekskataloge unterstützen die Suche mit Booleschen Operatoren, mit denen mehrere Suchbegriffe auf unterschiedliche Art verknüpft werden können. Die genaue Terminologie der Operatoren kann sich von Datenbank zu Datenbank unterscheiden, schnelle Abhilfe schafft ein Blick in die jeweilige Info- oder Hilfefunktion des Anbieters.

  • UND (Leerzeichen wird meist als UND-Operator interpretiert): Nur Suchergebnisse erscheinen in Trefferliste, die alle verknüpften Suchbegriffe enthalten (Schnittmenge).
  • ODER (für Google: OR): Alle Suchergebnisse erscheinen in Trefferliste, die mindestens einen der verknüpften Begriffe enthalten.
  • NICHT (z.T. OHNE, für Google: -): Schließt Suchergebnisse von Trefferliste aus, die den mit dem Operator versehenen Suchbegriff enthalten.

Phrasensuche

Bei in Anführungszeichen gesetzten Begriffen erscheinen nur Ergebnisse in der Trefferliste, die genau diese Zeichenfolge haben. Hilfreich ist das bei feststehenden Begriffen, die aus mehreren Wörtern bestehen (z.B. „amtliche Überschrift“). Auch bei nur einem Wort ist dieses Werkzeug nützlich, da Google, aber auch juris und beck-online, bei der normalen Suche nicht am Wortlaut festhalten, sondern auch verschiedene Formen des Wortes und Wortzusammensetzungen (und in den juristischen Datenbanken auch Synonyme) finden. Genau das ist jedoch auch die Kehrseite der Phrasensuche, weil sie bereits andere Flexionen ausschließt. Abhilfe schafft die Verknüpfung mittels ODER-Operator (z.B. „amtliche Überschrift“ ODER „amtlichen Überschrift“).

Umfeldsuche

Manche Datenbanken, darunter auch juris und beck-online, bieten die Umfeldsuchfunktion an: ausgegeben werden nur Ergebnisse, bei denen die Suchbegriffe maximal eine bestimmte Anzahl von Wörtern auseinanderliegen. Das schließt Suchergebnisse aus der Trefferliste aus, bei denen die mit UND verknüpften Suchbegriffe gar nicht in Zusammenhang miteinander stehen.

  • beck-online: z.B. Anfechtung NAHE Schwangerschaft: Begriffe standardmäßig maximal 10 Wörter voneinander entfernt.
  • juris: z.B. „Anfechtung Schwangerschaft“NAHE5: Begriffe maximal 5 Wörter voneinander entfernt – der Abstand kann individuell auf maximal 15 Begriffe angepasst werden.

Trunkierung

Einige Datenbanken (darunter etwa Bibliothekskataloge) halten sehr genau am Wortlaut der eingegebenen Suchbegriffe fest, sodass z.B. ein falscher Buchstabe dazu führen kann, dass relevante Ergebnisse in der Trefferliste fehlen. Sie sollten also Ihre Suche auch auf mögliche Schreibfehler (der anderen) hin optimieren. Sonderzeichen dienen hier als Platzhalter für Zeichen. Meist wird diese Terminologie benutzt:

  • Asterisk *: Platzhalter für beliebig viele Zeichen
  • Fragezeichen ?: Platzhalter für genau ein Zeichen

Befehle, Suchkürzel

Ins Suchfeld einzugebende Befehle und Suchkürzel bewirken eine Vorfilterung der Suchergebnisse.
Nützliche Befehle auf Google:

  • filetype:pdf: Vorfilterung nach Dokumententyp, hier z.B. PDF
  • site:zaar.uni-muenchen.de: Vorfilterung nach Website: So lassen sich gezielt Websites nach Inhalten durchsuchen. Manchmal kommen auf diese Weise Dokumente zum Vorschein, die über die herkömmliche Website-Navigation gar nicht mehr verlinkt sind.

Nützliche Befehle auf juris:

  • WERK:Staudinger: Vorfilterung nach Werk: So lassen sich – mit einem Suchbegriff kombiniert – gezielt z.B. Kommentierungen einzelner Normen durchsuchen, z.B.: WERK: „Staudinger 611 BGB“ Lehrer
  • NORM:„549 BGB“: findet Dokumente, die juris einer bestimmten Norm zugeordnet hat. Das kann hilfreich beim Suchen von Gerichtsentscheidungen sein, ist aber nicht durchweg zuverlässig, weil juris den Dokumenten die Normen nicht immer (richtig) zuordnet.

Filter, Sortierfunktion

Die Trefferliste kann schließlich mit Filtern weiter eingegrenzt werden, etwa nach Publikationstyp oder bei Rechtsprechung nach Gericht oder Gerichtsbarkeit. Die dann noch übrigen Ergebnisse können nach verschiedenen Kriterien sortiert werden. Die meist als Standard vorgesehene Sortierung nach „Relevanz“ ist mit Vorsicht zu genießen, da der zugrundeliegende Algorithmus nicht unbedingt mit dem eigenen Rechercheziel übereinstimmen muss. Zweckdienlicher für die anschließende Sichtung ist ohnehin die Sortierung nach Datum.

Wie wird man selbst gefunden?

Wer selbst veröffentlicht (vor allem die Dissertation) und womöglich gelesen (oder gefunden) werden möchte, sollte sich im Voraus in die Position des Recherchetreibenden hineinversetzen. Im OPAC sowie auf juris sind nur Titel und Gliederung (Inhaltsverzeichnis) von Dissertationsschriften abruf- und durchsuchbar. Ein aussagekräftiger Werktitel sowie Überschriften mit tauglichen Schlagworten erhöhen die Chance, mit dem eigenen Werk gefunden zu werden.
Wer mag, kann seine Arbeit online stellen – damit ist sie im Volltext durchsuchbar und mithin besser zu finden. Allerdings ist es bislang noch so, dass die besseren Dissertationen rundweg in Verlagen erscheinen. Spötter betonen, der Satz, was nichts koste sei nichts wert, gelte besonders für die Veröffentlichung von juristischen Dissertationen. Manche jener Arbeiten werden nicht gelesen; andere wiederum büßen mit der fehlenden Körperlichkeit die Präsenz im Bibliotheksregal (→ Regalsichtung in der Bibliothek) und damit auch in den Bibliothekskatalogen ein.

Suche nach bekanntem Titel

  • Über den OPAC (Online Public Access Catalogue) der jeweiligen (Universitäts )Bibliotheken ist der Standort oder die online-Verfügbarkeit eines Titels herauszufinden.
    • Der Suchradius kann innerhalb des OPACs ggf. auf andere Datenbanken erweitert werden (Beim OPAC der LMU München durch Hakensetzen bei „Bibliotheksverbund Bayern“ und „Aufsätze & mehr“).
    • Bei ungewissem oder uneindeutigem Titel (z.B. „Schuldrecht“) kann es effektiver sein, das begehrte Werk in der begehrten Auflage über Google zu suchen und z.B. über die Verlagsseite die ISBN-Nr. zu ermitteln. Diese in die OPAC-Suche einzugeben, sollte zu eindeutigen Ergebnissen führen.
  • Der KVK (Karlsruher Virtueller Katalog) ist ein Metakatalog, der verschiedene, auf der Startseite auswählbare Bibliothekskataloge gleichzeitig durchsucht.
    https://kvk.bibliothek.kit.edu/
  • Über die EZB (Elektronische Zeitschriftenbibliothek) lässt sich herausfinden, welche Zeitschriftentitel im Volltext online zur Verfügung stehen.
  • Die Standortsuche von Zeitschriftentiteln gestaltet sich über die ZDB (Zeitschriftendatenbank) deutlich übersichtlicher als über den OPAC.
    https://zdb-katalog.de/index.xhtml
  • Neben der Suche über das Suchfeld kann man auf juris auch die Funktion nutzen, sich alle verfügbaren Werke auflisten zu lassen. Dazu auf der linken Spalte der Recherchestartseite „Kommentare/Bücher“ auswählen, dann unter den Suchfeldern auf „Werke“ klicken. Die verfügbaren Werke sind nun alphabetisch sortiert aufgezählt. Das gesuchte Werk auf diese Art aufzurufen, ermöglicht es, eine Stichwortsuche innerhalb des Werks durchzuführen. Wer noch kein bestimmtes Werk im Auge hat, sondern sich einen Überblick über das Angebot verschaffen möchte, kann die Liste nach Publikationstyp (z.B. Kommentar, Handbuch, Lehrbuch…) und Rechtsgebiet vorfiltern.
  • Dasselbe ist auch auf beck-online möglich: Unter „Meine Bücher“ auf der linken Spalte werden die in den abonnierten Modulen verfügbaren Werke alphabetisch geordnet aufgezählt. Voraussetzung ist, dass der Haken „Mein beck-online“ unter dem Suchfeld gesetzt ist. Wird dieser entfernt, erscheinen auch Werktitel aus nicht abonnierten Modulen – was zum Stöbern durchaus nützlich sein kann!

Gesetzesmaterialien finden

Um die Gesetzgebungsgeschichte nachzuvollziehen oder um an die für die Auslegung eines Gesetzes wichtige Gesetzesbegründung zu gelangen, müssen die Gesetzesmaterialien herangezogen werden.

  • Über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) sind Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages und des Bundesrates auffindbar. Außerdem kann der Vorgang des Gesetzgebungsverfahrens angezeigt werden, der Links zu den zugehörigen Dokumenten enthält. Laut Eigenaussage (https://dip.bundestag.de/%C3%BCber-dip/recherche#content [5.1.2023]) enthält das DIP folgenden Datenbestand:
    • Ab 1949: Drucksachen und Plenarprotokolle des Deutschen Bundestages als PDF und im Volltext durchsuchbar; Plenarprotokolle des Bundesrates, durchsuchbar jedoch erst ab 2000
    • „annähernd“ [sic!] vollständig ab 1984: Drucksachen des Bundesrates als PDF; durchsuchbar erst ab 2003
    • Ab Beginn der 8. Wahlperiode (Dezember 1976): elektronische Erfassung von Beratungsvorgängen (derzeit Neuerfassung von Vorgängen aus 7. Wahlperiode); alle parlamentarischen Aktivitäten von Personen, soweit sie in Drucksachen oder Plenarprotokollen verzeichnet sind
  • Zu einem Gesetzgebungsvorgang im DIP und damit zu den besonders relevanten Drucksachen und Plenarprotokollen gelangt man am besten folgendermaßen:
    • Als erster Schritt muss die BGBl.-Fundstelle des Gesetzes oder des zugrundeliegenden Änderungsgesetzes ausfindig gemacht werden; diese ist bei (digitalen oder gedruckten) Gesetzessammlungen im Änderungsverzeichnis des Gesetzes oder direkt bei der Norm in der Fußnote zu finden.
    • Unter „Erweiterte Suche“ und „Suchformular öffnen“ lässt sich das Feld „BGBl-Fundstelle“ auswählen. Fundstelle eintragen und bei Wahlperiode „Alle“ anhaken.
    • In den Suchergebnissen sollte nun ein Link zum Gesetzgebungsvorgang erscheinen.
  • Schwieriger ist die Suche nach Gesetzesmaterialien, wenn sich die betreffende Norm im Laufe der Jahre oft geändert hat. In diesem Fall kann über juris oder beck-online nach derjenigen Fassung der Norm gesucht werden, in der die interessierende Regelung zum ersten Mal auftrat, und darüber das zugrundeliegende Änderungsgesetz ausfindig gemacht werden. Stand die Norm in früheren Gesetzesfassungen an anderer Stelle, wird in der Gesetzesbegründung des Änderungsgesetzes ggf. auf die Norm in alter Fassung verwiesen, die ihrerseits über juris oder beck-online aufgerufen und über die die Gesetzesbegründung gefunden werden kann.
  • In vielen Fällen ist die Gesetzesgenese bereits in einschlägigen Kommentaren nachvollzogen. Im Staudinger findet sich zudem am Anfang der Kommentierung eine Aufzählung aller vom Autor für relevant erachteten Gesetzesmaterialien. Für das frühe BGB sei nochmals Planck, Bürgerliches Gesetzbuch samt Einführungsgesetz, 1905, erwähnt.
  • dejure.org verweist bei einigen Normen direkt auf die für die Norm maßgeblichen Drucksachen
  • Gesetzesmaterialien zu Landesgesetzen lassen sich über den Parlamentsspiegel (www.parlamentsspiegel.de) oder direkt über die Website des jeweiligen Landtages finden. Auch hier gibt es teilweise die Möglichkeit, sich den Gesetzesvorgang anzeigen zu lassen.
  • Informationen zur EU-Gesetzgebung sind über EUR-Lex (https://eur-lex.europa.eu) zu finden. Hat man einen Rechtsakt aufgerufen, lässt sich in der linken Spalte „Verfahren“ auswählen. Einen vollständigen Überblick erhält man über den Link unter „Arbeiten der Institutionen“, der zur Seite des Legislative Observatory European Parliament führt.
  • Materialien zum Grundgesetz (Gesetzesgeschichte):
    • Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945-1949, 5 Bde. sowie Sonderausgabe, Hrsg. Bundesarchiv und Institut für Zeitgeschichte, 1976-1989, (abrufbar für LMU-Angehörige über deGruyter);
    • Der Parlamentarische Rat 1948–1949: die Entstehung des Grundgesetzes, 14 Bde, Hrsg. Deutscher Bundestag und Bundesarchiv, 1975–2009 (abrufbar für LMU-Angehörige über deGruyter)
  • Materialien zum BGB:
    • Motive (Mot) und Protokolle (Prot)
    • Mugdan, Die gesammten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich, 6 Bde, 1899 (abrufbar über Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf)
    • Jakobs/Schubert (Hrsg.), Die Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuchs: in systematischer Zusammenstellung der unveröffentlichten Quellen (abrufbar für LMU-Angehörige über deGruyter)
  • Reichstagsprotokolle (1867–1939): https://www.reichstagsprotokolle.de/index.html
  • Entwürfe eines Arbeitsvertragsgesetzes oder Arbeitsgesetzbuches.
    • In der ZAAR-Bibliothek zu finden ist die zweiteilige Textsammlung „Entwürfe eines Arbeitsvertragsgesetzes (ArbVG)“ (Signatur: 0321/PF 241 E61) mit folgendem Inhalt:
      - Diskussionsentwurf der Bertelsmann Stiftung, 2. Fassung, Stand August 2006
      - Entwurf des Freistaates Sachsen, Bundesrat-Drucksache 293/95 vom 23.5.1995
      - Entwurf des 59. Deutschen Juristenstages, Hannover 1992
      - Begründung des 59. Deutschen Juristentags, Hannover 1992
      - Entwurf des Landes Brandenburg, Bundesrat-Drucksache 671/96 vom 12.9.1996
    • Arbeitsgesetzbuchkommission, Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.): Entwurf eines Arbeitsgesetzbuches. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht, 1977.
    • Thilo Ramm (Hrsg.): Entwürfe zu einem deutschen Arbeitsvertragsgesetz. Mit dem Arbeitsgesetzbuch der DDR von 1990 und dem österreichischen Entwurf einer Teilkodifikation des Arbeitsrechts von 1960, 1992.
  • RGBl.: https://alex.onb.ac.at/static_tables/tab_dra.htm
  • Gesetze der Alliierten Kontrollräte: https://www.gvoon.de/gesetze.html
  • Gesetze der DDR: https://www.gvoon.de/gesetze.html
  • WiGBl. und andere Gesetzblätter vor Gründung der BRD: https://www.dnb.de/vdr

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