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Rechtschreibung

Bewährte oder reformierte Schreibung

  • Die Wahl der Rechtschreibung trifft bei wissenschaftlichen Texten der Autor. Er ist nicht auf die Gerichts- oder Verwaltungssprache (§§ 184 ff GVG; § 23 VwVfG) verpflichtet, weil er als Autor frei ist. Das gilt nicht für Verwaltungstexte der Fakultäten.
  • Dabei ist Eindeutigkeit und Präzision des Ausdrucks entscheidend.
  • Die getroffene Wahl muss konsequent durchgehalten werden. Ein Schreibungswechsel (mal „aufwendig“, dann „aufwändig“) ist zu meiden. Schreibfehler sind eine schlechte Visitenkarte. Der Duden ist inzwischen unbrauchbar: Dort wird eine Deformschreibung vorgeschlagen, die sich im Rat für deutsche Rechtschreibung nicht hat durchsetzen können (dazu Ickler, FAZ vom 21. Juli 2006, nachzulesen unter www.faz.net). Fehlerhafte Schreibung führt zur Rückgabe der Arbeit. Es ist nicht Aufgabe des Doktorvaters, Ihrer Schreibschwäche kompensierend zu begegnen. Ganz schlimm sind Schreibfehler, die Denkfehler offenbaren. Etwa „strafbewährt“ anstelle von „strafbewehrt“. Wenn Ihnen der Unterschied zwischen Bewehrung und Bewährung unbekannt ist, sollten Sie über ein anderes Studienfach nachdenken. Schreibfehler wirken überaus desaströs. Gutachten über Doktorarbeiten gehen vielfach auf die Verständlichkeit und hierbei implizit auf Stil und Sprache ein. Muster ist die Rezension einer Dissertation von Kuhlen in der ZIS (2020, 327, hier interessieren die Seiten 330 bis 334 zu Stil und Sprache): Was der Autorin dort widerfährt, hat sie ausschließlich dem eigenen Gestammel zuzuschreiben. Kuhlen nennt das treffend „Defizite[n] der sprachlichen und gedanklichen Feinmotorik“. In der Tat lässt das Wort von Nietzsche: „Den Stil verbessern – das heißt den Gedanken verbessern, und gar nichts weiter!“ auch einen Gegenschluss zu: Wer stammelt, hat unausgegorene Gedanken, behelligt den Leser mit bestenfalls Halbfertigem, und bringt so neben eigener Unfähigkeit zugleich einen Mangel an Wertschätzung gegenüber dem Publikum zum Ausdruck.

„Gendern“ im wissenschaftlichen Text

Gendern drückt eine politisch-ideologische Haltung aus, ist ein Bekenntnis zur Identitätspolitik, ein Grüßen des Geßler-Hutes. Wer in seiner Arbeit mit solchen Bekenntnissen punkten will, mag das tun (wie seinerzeit in der DDR in keiner Dissertation das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus fehlen durfte). Wissenschaftsadäquat ist das nicht.
Bedenken Sie: Wissenschaftliche Texte richten sich nicht an diejenigen, von denen dort die Rede ist. Nur wenige Arbeitnehmerinnen, Mörderinnen und Werkunternehmerinnen lesen rechtswissenschaftliche Doktorarbeiten. Adressaten sind Wissenschaftler, wissenschaftlich arbeitende Anwälte und Richter. Die Arbeitnehmer, Mörder usw., von denen im Text die Rede ist, sind Erkenntnisgegenstand, also Objekt der Arbeit und nicht Subjekt eines Kommunikationsvorganges. Es handelt sich nicht um reale Personen, sondern um Modellbezeichnungen. Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in einer Dissertation ist nur ein geschlechtsloser Stellvertreter für die Diskussion von Rechtsfragen. Selbst wenn es um biologische Fragen geht (wie etwa den Mutterschutz), ist das Geschlecht nur gedacht. Das ist wissenschaftliche Abstraktion. Und selbst wenn über Wissenschaftsrecht geschrieben wird, sind die lesenden Wissenschaftler nicht mit den in der Arbeit genannten gemeint. Insofern geht es um eine Rollentrennung. Mithin ist jedwedes Bekenntniszeichen, wer mit welcher Bezeichnung als Person angesprochen („mitgemeint“) sein könnte, dysfunktional.
Insofern ist das Gendern in wissenschaftlichen Arbeiten sinnbefreiter als sonst schon. Empfehlen mag ich es Autorinnen, die sich in der englischen Version ihres CV als „researcherin“ bezeichnen und auch sonst in deutschen Texten englische Begriffe gendern. Insofern hat das Gendern eine besondere Funktion: Es kennzeichnet eine bestimmte Sorte Autoren und zugleich ihre Texte und sagt für ernsthaft Erkenntnissuchende aus, dass die Autorin ihre begrenzte Energie nicht primär in Erkenntnismühen und leserfreundliche Darstellung investiert.

Harte Gendereien sind Fehlschreibungen. Das Deutsche kennt kein großes Binnen-I, keinen Doppelpunkt oder Unterstrich und kein Sternchen, um zweigeschlechtliche Worte zu produzieren. Maßgeblich ist das amtliche Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung. Dessen Fassung vom 16.11.2018 führt zur „geschlechtersensiblen Schreibung“ aus:

  • „Geschlechtergerechte Texte sollen:

    Sachlich korrekt sein,

    verständlich und lesbar sein,

    vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),

    Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten,

    übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen (Schweiz, Bozen-Südtirol, Ostbelgien, aber für regionale Amts- und Minderheitensprachen auch Österreich und Deutschland),

    für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.

    Außerdem betont der Rat, dass geschlechtergerechte Schreibung nicht das Erlernen der geschriebenen deutschen Sprache erschweren darf (Lernbarkeit).“

Deswegen hat der Rat für deutsche Rechtschreibung am 26.3.2021 (abrufbar: hier) „die Aufnahme von Asterisk (‚Gender-Stern‘), Unterstrich (‚Gender-Gap‘), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.“

Das heißt: Solche Schreibungen sind Schreibfehler. Universitäten sind jedenfalls nicht befugt, von Studenten Fehlschreibungen zu verlangen. Ob umgekehrt die wissenschaftliche Freiheit auch des Doktoranden eine politisierende Schreibweise deckt, darüber müssten die Verwaltungsgerichte befinden. Mithin bleibt nur eine sprachlich einigermaßen erträgliche Form der geschlechtsneutralen Formulierung: die Begriffsdoppelung: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Mörderinnen und Mörder usw. Wie sich das liest, können Sie anhand der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der LMU erproben (abrufbar: hier). Zu größerer Klarheit führt das nicht. Angehörige eines vermeintlichen Dritten Geschlechtes bezieht eine solche bigeschlechtliche Formulierung auch nicht ein.
Sollten Sie selektiv gendern (nur bei den Arbeitnehmerinnen, nicht aber bei den Arbeitgebern, nur bei den Opfern, nicht bei den Tätern), müssen Sie Ihre ideologische Voreingenommenheit prüfen. In jedem Fall sollten Sie in diesem Fall verstärkt auf Lesbarkeit und Satzlänge achten.

Wer vor allem für den Leser schreibt, der bleibt beim generischen Maskulinum und der sprachwissenschaftlichen Erkenntnis, dass genus und sexus nichts miteinander zu tun haben. Wer dazu Näheres wissen will, sei an Daniel Scholten oder Tonio Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 3. Auflage (2017) 231 verwiesen. Letzterer zeigt die Absurdität anschaulich an folgendem Beispiel auf (Walter, Kleine Stilkunde für Juristen, 3. Auflage (2017) 234):

„Das Maskulinum bezeichnet sprachhistorisch etwas einzelnes (Singulativum), das Femininum eine Mehrzahl (Kollektivum) und das Neutrum etwas unzählbar Abstraktes. Zeigen lässt sich das noch immer ganz gut, wo es für Wörter Abwandlungen mit unterschiedlichem Genus gibt: der Huster – die Husterei (mehrere Huster) – das Husten (als solches); der Wurf – die Werferei – das Werfen. Von den Maskulina kann man dann ohne weiteres eine Mehrzahl bilden, von Feminina nur mit Bauchschmerzen und von Neutra gar nicht. Das Maskulinum hatte also in seinem Ursprung nach nicht die Aufgabe, etwas im natürlichen Sinne Männliches zu bezeichnen. Und es hat diese Aufgabe auch später nie bekommen. Erst die Sprachfeministen hatten die Idee, grammatisches und natürliches Geschlecht als gleichbedeutend zu betrachten – und sich so selbst das Feindbild zu zeichnen, dessen Bekämpfung sie jetzt ausrufen.“

Insofern bleibt es (vorerst) bei BGH (13.3.2018 – VI ZR 143/17, BGHZ 218, 96: allgemein üblicher Sprachgebrauch, insbesondere in Gesetzen) und Ulpian (»Pronuntiatio sermonis in sexu masculino ad utrumque sexum plerumque porrigitur«, CIC Dig. 50, 16, 195).

Fürsorglich für aufgeregte Hühner: Es gibt auch ein generisches Femininum, bei dem die weibliche Form auch männliche Wesen bezeichnet. Das ist im Tierreich etwa bei vielen Vögeln der Fall. Auch der Ganter ist eine Gans, womöglich eine dumme. Und deshalb kann im Volkslied von der Vogelhochzeit „die Drossel“ auch „der Bräutigam“ sein. Magnifizenz als Ehrentitel des Rektors einer Universität ist gleichfalls grammatikalisch weiblich, ebenso die Spektabilität (Dekan, anders das männliche lateinische Spectabilis).

Studenten statt Studierende

Student ist unmittelbar abgeleitet vom lateinischen studere (streben nach, sich bemühen um, auf etwas aus sein). An Universitäten strebt man nach Erkenntnis, und zwar auf wissenschaftliche Weise. Wer dies tut, heißt Student. Grammatikalisch hat sich dieses Substantiv aus dem lateinischen Partizip Präsens studens, im Plural studentes entwickelt: „Fratres studentes” hießen die jüngeren Mönchsbrüder bei den Dominikanern und Franziskanern. Dazu das Grimmsche Wörterbuch, Stichwort Student. Student ist zum eigenständigen Substantiv geworden.

Nahezu jeder Hochschul-Funktionär benutzt indes das politisch korrekte „Studierende” – ohne auch nur kurz nachzudenken, welcher Blödsinn damit verbunden ist. Funktionären geht es nicht mehr um die Tätigkeit des Strebens (nach Erkenntnis und Bildung). Ihnen geht es (nur) um den Status. Nur drückt das Wort „Studierender” gerade keinen Status aus (das ist das Eingeschriebensein, der Immatrikuliertenstatus) – sondern die Tätigkeit im Partizip Präsens. Weil genus und sexus nicht auseinandergehalten werden können (weswegen der Student nicht für beide Geschlechter reichen soll) und die Doppelung „Student und Studentin” zu mühsam erscheint, wird also das Partizip zur Statusbezeichnung. Und es wird Sprache verhunzt – weil nicht mehr dasjenige gesagt werden darf, was der Sprecher ausdrücken will.

Hierzu gemessenen Tonfalls Max Goldt in: Wenn man einen weißen Anzug anhat, 2002, S. 55 unter der Rubrik „Was man nicht sagt“:

Studierende: Menschen, die an einer Universität einem Studium nachgehen, heißen Studenten. Möglicherweise gibt es noch ganz vereinzelte Studiengänge, die als klassische Männerfächer gelten, zB an den Bergbau-Universitäten in Freiberg (Sachsen) oder Clausthal-Zellerfeld. Wenn man in diesen Ausnahmefällen darauf hinweisen möchte, dass auch Frauen dort studieren, muss man Studenten und Studentinnen sagen. Wie lächerlich der Begriff «Studierende» ist, wird deutlich, wenn man ihn mit einem echten Partizip Präsens verbindet. Man kann nicht sagen: «In der Kneipe sitzen biertrinkende Studierende.» Oder nach einem Massaker an einer Universität: «Die Bevölkerung beweint die sterbenden Studierenden.» Niemand kann gleichzeitig sterben und studieren.

Wie irrsinnig die ideologische Verbiegung ist, zeigt der Begriff „Teilnehmende“ anstelle von Teilnehmer. Teilnehmende, die abgesagt haben, nehmen nicht mehr teil, sind bestenfalls „Abgesagt-Habende“. Die Flucht in das Partizip Präsens als generischem Neutrum funktioniert auch nur bei jenen, die sprachlich unterhalb der Armutsgrenze leben und auf Partizipien nicht angewiesen sind. Das wird offenbar, wenn ein unverzichtbares Präsenspartizip angesprochen ist: In der Rechtswissenschaft geht es vielfach um die Zurechnung von Handlung und Erfolg.

Und das ist der Grund, weswegen „der Händler“ anders als der Student nicht befürchten muss, vom Partizip Präsens verdrängt zu werden. Der Handelnde ist kein Händler und wird es nicht sein.

Transkriptionsproblem

Im Zitat ist die Frage aufgeworfen, ob und wie ältere Schreibweisen transkribiert werden dürfen oder müssen. Ob also eine Umschreibung erfolgt.

  • Größte Strenge gilt beim wörtlichen Zitat: Wer Gesetzestexte, Materialien, Literaturstellen etc. wörtlich zitiert, also in Gänsefüßchen, der muss die Originalschreibweise beibehalten, also ggf. auch die alte Rechtschreibung von vor 1901.

    Beispiel:
    • So meinte schon das Reichsgericht (vom 22.10.1879 – Rep. I 1/79 – RGZ 1, 1, 6): „Aus der Entstehungsgeschichte des Gesetzes ergiebt sich nichts, was einer solchen Vermutung widerstritte.“
    • So regelt das HGB im zweiten Unterabschnitt des Dritten Buchs den „Jahresabschluß“ oder Art. 58 AGBGB nach amtlicher Überschrift den Ausschluß des Berechtigten bei altrechtlichen Grunddienstbarkeiten
  • Bei indirekter Rede und normalem Textfluss gibt es keinen derartigen Zwang. Hier darf der Autor das zitierte seiner Schreibung unterwerfen.
  • Im Interesse der Lesbarkeit kann (muss aber nicht) im Literaturverzeichnis transkribiert werden, weil es für den Leser schwer ist, mal Ausschlußfrist und mal Ausschlussfrist zu lesen; einmal Prozess und einmal Prozeß. Das gilt auch für Entscheidungen in den arbeitsrechtlichen Sammlungen. Hier darf einheitlich AP Nr. 6 zu § 4 TVG Ausschlußfristen (oder: Ausschlussfristen) zitiert werden, auch wenn die Schreibweise in der AP gewechselt hat.
  • Sonderproblem sind frühere Äußerungen, die heute sprachpolitisch missbilligt werden. Dass bei Kinderbüchern vielfach eine Sprachreinigung erfolgt, ist für die Wissenschaft kein Maßstab. Bis Mitte der 80er Jahre war „Neger“ nicht nur in der Tagespresse, sondern auch in der Wissenschaft und Rechtsprechung rundweg gebräuchlich. So behandelt das OLG Hamburg (18.2.1975 – 2 Ss 299/74, juris) die in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Neger als Teile der Bevölkerung iSv. § 130 StGB. Ähnliches gilt für Zigeuner und anderes. Anstößiges findet man selbstredend in der Literatur aus der NS-Zeit. In all diesen Fällen gilt: Das wörtliche Zitat muss richtig sein. Sie dürfen den O-Ton nicht verändern. Sprachwandel wirkt nicht zurück. Abhilfe bietet der Wechsel zur indirekten Rede, bei der Sie Ihren Wortschatz einsetzen dürfen. Wenn Sie Ihr Publikum für sensibel halten, können Sie im wörtlichen Zitat auch eine Auslassung oder Textersetzung mit eckigen Klammern vornehmen: So spricht das OLG Hamburg von „in der Bundesrepublik Deutschland lebenden [N-Wort, gemeint: Schwarze] als Teile der Bevölkerung“. Die eckige Klammer weist den redaktionellen Eingriff durch den zitierenden Autor nach. Freilich: Wenn der Mut zum Originalzitat fehlt, ist die indirekte Rede besser als ein komplexer Rückbau des Originals.

Denken Sie daran: Sie schreiben nicht für Prinzipienreiter, sondern für den Leser. Er soll möglichst leichten Zugang zu Ihren klaren oder wirren Gedanken finden.

  • Bei Übersetzungen ist das wörtliche Zitat des Autors im Original anzuführen; soll die Übersetzung wörtlich zitiert werden, so muss ein Hinweis auf den Umstand der Übersetzung und die Identität des Übersetzers (als Mitautor!) erfolgen. Im Literaturverzeichnis muss entsprechend verfahren werden. Soll ein fremdsprachiger Rechtstext lediglich als Rechtsquelle zitiert werden, erfolgt die Zitierung in der Art und Weise, die in der entsprechenden Rechtsordnung üblich ist. Ebenso ist auf eine eigenständige Übersetzung gesondert hinzuweisen. Dies sollte jedoch vermieden werden und ist nur angezeigt, wenn es keinerlei Übersetzung gibt und der Text in einer Fremdsprache verfasst ist, von der nicht zu erwarten ist, dass sie vom Leser beherrscht wird. Mehr zu Übersetzungen in juristischen Texten bei:
    • Möllers, Juristische Arbeitstechniken und wissenschaftliches Arbeiten, 10. Auflage (2021) § 5 Rn. 46;
    • Dormis/Keßenich/Lemke, Rechtswissenschaftliches Arbeiten (2019) 113.

Kaufmännisches „und“

Das kaufmännische Und – & – findet Verwendung in Firmenbezeichnungen (Gotthilf & Sohn), insbesondere zur Kennzeichnung von Gesellschaftsformen (XY GmbH & Co. als Hinweis auf eine Kommanditgesellschaft). Auch für (mäßig gebildete) Freiberufler hat sich das eingebürgert (Rechtsanwälte ABC & Partner), wenngleich damit eine sachwidrige Nähe zum Gewerbe gezeigt wird.
Im Fließtext oder gar in Überschriften hat das kaufmännische Und nichts zu suchen. Es ist weder elegant noch gewieft, sondern einfach nur falsch oder blöd, das &-Zeichen anstelle des Wortes „und“ zu verwenden. Sie bauen auch keine Emoji in Ihren Fließtext ein.
Lediglich bei Namensangaben ist das &-Zeichen so zu verwenden, wie es der Namensträger vorgibt

Peinliche Schreibfehler

Manche Dissertationen beweisen Analphabetismus – oder schlimmer: grobe Gleichgültigkeit. Auch wenn Legasthenie eine Form der Behinderung sein sollte, rechtfertigt der Diskriminierungsschutz solche Schlampigkeiten nicht. Bitten Sie ggf. einen Lesekundigen um einen Korrekturgang.

  • Das gilt zuerst für die Schreibweise von Namen. Es ist schlechterdings unverzeihlich, wenn Autorennamen falsch geschrieben werden (Namensleugnung iSv. § 12 BGB). Im Arbeitsrecht sind Opfer vor allem die Kollegen Henssler (nicht: Hennsler oder Henßler) und Reichold (nicht: Reichhold). Wer andere Autoren respektlos behandelt, verdient selbst keinen Respekt!
  • Auch gewöhnliche Schreibfehler machen einen ungünstigen Eindruck, wenn eine gewisse Häufung erkennen lässt, dass es sich nicht um einen – letztlich unvermeidbaren – Tippfehler, sondern um einen Schreibfehler handelt. Standardfehlleistung: "Entgeld" statt richtig Entgelt (von entgelten). Auch Interessenskonflikt ist hübsch (richtig: Interessenkonflikt, kein Genitiv-s möglich, weil es sich um den Konflikt der Interessen handelt, gemeint sind ohnehin meist: konfligierende Interessen). Wer derart schlampig mit der deutschen Sprache umgeht, dem darf man schlampiges Denken unterstellen – eine denkbar ungünstige Ausgangslage für die Korrektur der Arbeit. Der Duden ist keine Richtschnur mehr für richtiges Schreiben.
  • Abkürzungen werden nicht dekliniert. Also "des Bundesarbeitsgerichts", nicht aber "des BAGs".
  • Wegen mit Dativ mag umgangssprachlich vorkommen. Der Bezeichnung einer Kausalbeziehung dient der Genitiv (es heißt nicht "demwegen"). Also: "wegen des Streiks", besser ohnehin: infolge desselben.
  • Auch korrekte Satzzeichen gehören zur deutschen Schreibung. Kommata und Semikola, auch Gedankenstriche gliedern Sätze, damit Gedanken und helfen dem Leser. Auf eine direkte Frage folgt ein Fragezeichen! Manche Doktoranden ignorieren den Unterschied zwischen dem kurzen Binde- und Trennstrich (divis, -) und dem längeren Gedankenstrich (–, sogenannter Halbgeviertstrich). Nur der letzte ist ein Satzzeichen, insbesondere für einen Gedankeneinschub. Der erste verbindet zwei Wortteile bei Trennung am Zeilenende, vor allem aber Doppelnamen. Für mathematische Ausdrücke ist das hiervon verschiedene Minuszeichen zu verwenden (−). Zwischen mehreren (Gemeinschafts-)Autoren ist ein Schrägstrich zu setzen (Löwisch/Rieble), um eine Verwechslung mit Doppelnamen (Müller-Graff) zu vermeiden.
  • Anführungszeichen setzt Word teils automatisch, teils nicht. Dabei sind sie „so wichtig“ – insbesondere für das wörtliche Zitat. Zulässig sind im deutschen Satz die klassischen Gänsefüßchen „“ (Merkposten: 99 unten, 66 oben im Unterschied zum Englischen), nie aber der Zweistrich (ʺ), der als Zollzeichen für Längenmaße (Reifendurchmesser, Bildschirmdiagonale) genutzt wird und als Sekundenzeichen, das für Zeitangaben nicht mehr gebräuchlich ist, wohl aber für Winkelsekunden in Astronomie und Geodäsie, und erst recht nicht der modifizierte Zweistrich, das doppelte Kodierungszeichen ("). Schöner im Lesefluss sind die französischen Guillemets (Spitzzeichen, »kleine Willis«), bei denen das Zitat von den Spitzen eingefasst wird (zum Ganzen die Darstellung von Koeberlin). Für das Zitat im Zitat gibt es die einfachen Anführungszeichen, also deutsch (‚‘ – 9 unten, 6 oben), die aber dem typographisch Unbewanderten Schwierigkeiten machen: in Abgrenzung zum (echten) Apostroph (9 oben) und zum Akut-Akzent (accent aigu) oder dem Gravis-Akzent oder dem Minutenstrich. Dagegen sind die einfachen Guillemets (›‹) besser nutzbar. In der deutschsprachigen Arbeit werden deutsche Anführungszeichen auch für das fremdsprachige Zitat genutzt. Die nach der Fremdsprache einschlägigen Anführungszeichen störten den Lesefluss. Im englischen Zitat verwendet man mithin auch nicht den Geviertstrich oder Spiegelstrich (englischer Gedankenstrich—der ohne Leerzeichen genutzt wird).
  • Das Wörtchen „wo“ ist kein Universalrelativpronomen (auch wenn der Doktorand aus der Provinz kommt, „wo" er sich wohlfühlt). Fußballer sind kein Vorbild („ein Land, wo Deutschland heißt“). In der Hochsprache kann „wo“ einen Relativsatz nur nach „dort“ (nicht nach „da“) einleiten. Also nicht: „das Tarifgebiet, wo der Betrieb liegt“, sondern „das Tarifgebiet, in dem (oder welchem) der Betrieb liegt“.
  • Zahlen bis (einschließlich) zwölf ausschreiben (Zahlwort): „fünf Arbeitnehmer“ nicht: „5 Arbeitnehmer“. Zahl-Wort-Verbindungen sind mit Bindestrich zu schreiben: „40-Stunden-Woche“ „100-prozentig“ [keinesfalls: 100%ig], aber: „Achtstundentag“.
  • Wenn Sie so mutig sind, lateinische Wendungen einzuflechten, sollten auch lateinische Grundkenntnisse vorhanden sein. Oder befolgen Sie den Ratschlag des Altmeisters Adomeit: im Zweifel nachschlagen (JZ 2006, 557). Das gilt auch für die seltenen griechischen Rechtsbegriffe. Wer zu Topos (τόπος) weiß, dass der Plural Topoi heißt, ist womöglich geneigt, bei Telos (τέλος) den Plural „Teloi“ zu nutzen. Das ist peinlich: Hier wird anders dekliniert: „τέλη“. Das eta am Wortende wird neugriechisch wie i gelesen, altgriechisch aber wie e: also Tele. Spielen Sie sich nicht als Altphilologe auf, wenn Sie keiner sind.Gespreiztes Pseudobildungsbürgertum erreicht den Leser nicht und wirkt abstoßend. Schreiben Sie deutsch; wenn Sie glauben, einen lateinischen oder griechischen Begriff mitschwingen lassen wollen, setzen Sie diesen in nach dem deutschen Begriff in Klammern. Es geht wirklich allein darum, mit klugen Gedanken den aufmerksamen Leser zu erreichen. Je schlichter die Darstellung, desto besser.
  • Überlassen Sie die Silbentrennung nicht der Automatik Ihres Textverarbeitungsprogramms. Jenes trennt nicht nur teils falsch, vor allem kann eine richtige Trennung den Lesefluss hemmen (wenn etwa Vorsilben abgetrennt werden: „be-fugt“).

Seien Sie sich bewusst: Wissenschaftliches Stammeln ist ein Akt der Selbstausgrenzung.

 

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